27. Juli 2026 – dpa
Der AfD-Politiker Christian Zorn stand wegen Betrugsverdachts vor Gericht. Er wurde freigesprochen - das akzeptiert inzwischen auch die Staatsanwaltschaft und zieht auch eine weitere Anklage zurück.
Der Freispruch des AfD-Politikers Christian Zorn vom Vorwurf des Betrugs ist rechtskräftig. Nachdem die Staatsanwaltschaft Stralsund zunächst Rechtsmittel eingelegt hatte, hat sie diese nach Angaben des Amtsgerichts Stralsund inzwischen zurückgenommen.
Zudem hat sich auch ein zweites Verfahren gegen Zorn wegen Verdachts des Betrugs erledigt. Die Staatsanwaltschaft habe die entsprechende Anklage zurückgenommen. «Das Verfahren ist damit bei Gericht ohne Hauptverhandlung erledigt», teilte ein Gerichtssprecher mit.
Bei den Verfahren war es laut Gericht um eine nicht erfolgte Reparatur eines Fahrzeugs beziehungsweise den Verkauf eines weiteren Autos gegangen. Zorn hatte der dpa gesagt, die Vorwürfe gegen ihn seien haltlos.
Zorn ist Mitglied des Kreistags von Vorpommern-Rügen und der Stadtvertretung von Bergen. Darüber hinaus ist er Teil des AfD-Landesvorstands und kandidiert bei der anstehenden Landtagswahl.
Von seiner Direktkandidatur im Wahlkreis 23 hatte sich Zorn zurückgezogen. Er sei wegen seiner derzeitigen persönlichen und beruflichen Situation in seiner «Mobilität sowie in der räumlichen Nähe zum Wahlkreis eingeschränkt», hieß es in einer Mitteilung auf der Website des Kreisverbands Vorpommern-Rügen von Mitte März. «Zum anderen haben Diskussionen rund um meine Person und meine persönliche Situation in den vergangenen Wochen zum Teil für Irritationen und Unruhe gesorgt.»
Zorn hatte der dpa gesagt, er wolle weiterhin über die Landesliste für den Landtag kandidieren. Er war auf den aussichtsreichen 18. Listenplatz gewählt worden.