11. November 2025 – dpa
Ein Autofahrer, der auf Rügen im Sommer 2024 einen 13-Jährigen aus Bremen anfuhr, stand erneut vor Gericht. Das Berufungsverfahren wurde ohne weiteres Urteil eingestellt - nach einer Einigung.
Im Fall eines auf Rügen von einem Auto angefahrenen Schülers aus Bremen ist ein Berufungsverfahren nach der Einigung der Beteiligten über die Zahlung von Schmerzensgeld eingestellt worden. Demnach soll der inzwischen 48-jährige Fahrer dem 15-Jährigen 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Mit der Einstellung des Berufungsverfahrens ist die erstinstanzliche Verurteilung des 48-Jährigen durch das Amtsgericht Stralsund rechtskräftig. Dieses hatte wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe von 12.000 Euro und den Entzug des Führerscheins für anderthalb Jahre verhängt.
Das Amtsgericht sah keinen Vorsatz bei dem Vorfall im August vergangenen Jahres erwiesen. Auch der Vorsitzende Richter des Landgerichts Stralsund, Olaf Witt, bezweifelt zu Beginn des Berufungsverfahrens, dass das Gericht zu einer anderen Einschätzung kommen werde. «Da sitzt kein bekloppter Raser», hatte er gesagt. Der Angeklagte sei zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Eine zwischen den Parteien vereinbarte Zahlung von Schmerzensgeld könne eine Form der Wiedergutmachung sein.
Das Berufungsverfahren war wiederholt unterbrochen worden, auch damit sich der Angeklagte persönlich bei dem Unfallopfer entschuldigen konnte - auf Anregung Witts nicht im Gerichtsaal vor Medienvertretern. Diese Entschuldigung sei ihrem Sohn besonders wichtig gewesen, sagte die Mutter des zum Zeitpunkt des Unfalls noch 13-jährigen Jungen, der damals auf Klassenfahrt auf Rügen war.
Die Einigung sieht auch vor, dass der nun rechtskräftig Verurteilte für weitere Schäden aufkommt, die dem Jugendlichen als Folge des Unfalls entstehen, sofern diese nicht etwa durch Versicherungen gedeckt sind. Staatsanwaltschaft und der Jugendliche als Nebenkläger zogen ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes nach der Einigung zurück. Ein ursprünglich für Mittwoch angesetzter zweiter Prozesstag entfällt.