07. September 2026 – dpa

Landtagswahl

Landeswahlleiter: Auch Demente dürfen wählen

Sie müssen aber in der Lage sein, ihren Willen zu äußern, sagt Landeswahlleiter Christian Boden. Niemand anderes dürfe für sie wählen. Das sei Wahlbetrug.

lwz7eeczow-v10-ax-s2048.jpeg
Wer wählen will, muss seinen Willen zum Ausdruck bringen können, sagt Landeswahlleiter Christian Boden. (Archivbild)

Bei der Landtagswahl am 20. September dürfen auch demente Menschen wählen. Das hat Landeswahlleiter Christian Boden klargestellt. Allerdings schränkte er in einem Forum bei NDR 1 Radio MV ein: «Der demente Mensch muss in der Lage sein, eine Willenserklärung zu äußern.»

Sei eine Person dazu nicht mehr in der Lage, solle sie nicht bedrängt werden. Es dürfe auch niemand anderes für die Person wählen, auch nicht der Vormund oder Betreuer, betonte Boden.

Es könne allenfalls Hilfe beim Wählen geleistet werden, wenn jemand physisch nicht in der Lage sei, den Stimmzettel auszufüllen. Boden betonte in dem Zusammenhang: «Nach seinem Willen, das ist das Wichtige.» So könne etwa ein Mensch, der im Koma liegt, nicht abstimmen.

Helfe jemand einer Person bei der Briefwahl, müsse eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass man den Stimmzettel dem Willen gemäß ausgefüllt habe. «Und wenn Sie das nicht machen, machen Sie sich strafbar, das ist dann eine falsche eidesstattliche Versicherung, und es ist Wahlbetrug.» Dafür drohten bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe.

Mehrere Hörer berichteten in dem Forum, dass sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hätten. In einem Fall berichtete eine Anruferin, ein ganzer Straßenzug sei betroffen. Boden empfahl, die zuständige Wahlbehörde zu kontaktieren. Die Wahlbenachrichtigungen hätten bis Ende August versandt sein sollen, sagte er.

News zum Nachhören

Aktuelles aus Mecklenburg-Vorpommern

Polizeimeldungen

Weitere Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern

Nachrichten aus Hamburg & Schleswig-Holstein

undefined
Audiothek