28. November 2025 – dpa

Geflügelpest

Mehr als eine Million Euro für Vogelgrippe aus Seuchenkasse

Das Virus H5N1 ist auch bei privaten Geflügelhaltern in MV entdeckt worden. Schon jetzt sind die Entschädigungs-Zahlungen für die betroffenen Tierhalter immens - und sie könnten weiter steigen.

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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut Umweltministerium aktuell rund 12,8 Millionen Enten, Hühner, Gänse, Puten und weitere Geflügelarten in entsprechenden Betrieben. (Symbolbild)

Mehr als eine Million Euro an Entschädigungen hat die Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr bisher gekostet. Bis zum 24. November seien bisher 1,047 Millionen Euro von der Tierseuchenkasse MV an die betroffenen Tierhalter ausgezahlt worden, teilte eine Sprecherin des Umweltministeriums in Schwerin der Deutschen Presse-Agentur mit.

Zuerst hatte der «Nordkurier» darüber berichtet. Dem Bericht zufolge liegen die Zahlungen trotz des vergleichsweise starken Seuchengeschehens im Rahmen des Vogelzuges noch knapp unter dem Entschädigungswert des gesamten Jahres 2024.

Rund 12,8 Millionen Enten, Hühner, Gänse, Puten und weitere Geflügelarten gibt es laut Ministerium derzeit in den entsprechenden Betrieben im Nordosten. Zuletzt war in einer privaten Geflügelhaltung in der Gemeinde Sülstorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim das für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5N1 Mitte November festgestellt worden. In der Folge mussten in der Haltung etwa 130 Tiere getötet werden, teilte der zuständige Landkreis mit.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in der aktuellen Vogelgrippe-Welle seit Anfang September bundesweit Ausbrüche in Geflügelhaltungen und Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert.

Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (TSK) ist eine Solidargemeinschaft der Tierhalter und war am 30. Januar 1993 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neubrandenburg errichtet worden. Beim Landwirtschaftsministerium liegt dabei die Aufsicht. Im Verwaltungsrat sitzen unter anderen Tierhalter und Tierärztinnen und Tierärzte.

Zu den gesetzlich festgelegten Pflichten gehört laut Umweltministerium die Entschädigung für Tierverluste, die durch anzeigepflichtige Tierseuchen und Zoonosen und deren Bekämpfung entstehen. «Zu den Entschädigungsleistungen zählen auch die Kosten der Tötung oder Schlachtung, einschließlich der Transportkosten sowie der Beseitigung.» Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich zur Hälfte an den Entschädigungszahlungen.

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