28. Mai 2025 – dpa
Der «Vergabe-Mindestlohn» verpflichtet Unternehmen in MV, bei öffentlichen Aufträgen den allgemein gültigen Tarif zu zahlen. Jetzt wurde er angehoben.
Wer einen öffentlichen Auftrag in Mecklenburg-Vorpommern ausführt, muss seinen damit beschäftigten Mitarbeitern von Freitag an mindestens 13,98 Euro brutto pro Stunde bezahlen. Der sogenannte Vergabe-Mindestlohn wurde angehoben, wie die SPD-Landtagsfraktion mitteilte. Bisher beträgt er demnach 13,50 Euro. Die entsprechende Verordnung sei auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht worden.
Der Vergabe-Mindestlohn war 2018 eingeführt worden und lag damals bei 9,54 Euro. Seither wurde er regelmäßig durch die Landesregierung angepasst, wie es hieß. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12,82 Euro.
Der Vergabe-Mindestlohn ist Teil des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Es verpflichtet Unternehmen, bei öffentlichen Aufträgen den allgemein gültigen Tarif zu zahlen. Davon sind einige, aber nicht alle Branchen erfasst. Der Vergabe-Mindestlohn betrifft den Angaben zufolge unter anderem Gerüstbau-Firmen, Gartenbau-Betriebe und Unternehmen der Catering-Branche, die Schulessen kochen.