23. Oktober 2026 – dpa

Streit in AfD

Philip Steinbeck wehrt sich gegen Rauswurf aus AfD

Steinbeck hat eingeräumt, Jugendliche erniedrigt und dies gefilmt zu haben. Sie sollen zuvor wiederholt in ein Gebäude eingedrungen sein, das ihm gehört.

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Das Landesschiedsgericht der AfD Mecklenburg-Vorpommern hat das Mitglied Philip Steinbeck ausgeschlossen. Der wehrt sich dagegen. (Symbolbild), Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Der AfD-Kommunalpolitiker Philip Steinbeck aus Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wehrt sich gegen seinen Parteiausschluss. Seine Anwälte hätten fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Landesschiedsgerichts eingelegt, teilte Steinbeck auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte der NDR berichtet. Nun liege die Sache beim Bundesschiedsgericht der AfD.

Grund für den Parteiausschluss ist laut dem Urteil Steinbecks Vorgehen gegen zwei Jugendliche, das in einem Video festgehalten wurde und zeigt, wie diese gedemütigt werden. Das Urteil liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Demnach «veranlasst ein filmender Mann zwei männliche Jugendliche, auf allen Vieren zu kriechen, versetzt einem von ihnen einen Tritt und fordert beide auf, eine am Boden liegende Deutschlandfahne mit dem Mund zu reinigen, was die Jugendlichen sodann tun.» Steinbeck hat demnach eingeräumt, die filmende und auffordernde Person zu sein.

Steinbeck erklärte bereits früher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Jugendliche mehrfach in ein ihm gehörendes ehemaliges Tanzlokal eingedrungen seien, um dort illegale Partys zu feiern. Durch Zufall habe er mitbekommen, dass mehrere Jugendliche erneut in dem leerstehenden Gebäude herumhantierten. Er sei dagegen rigoros eingeschritten und habe zwei von ihnen mit lauter Stimme aufgefordert, sofort auf die Knie zu gehen, um sie einzuschüchtern. «Mein zugegeben martialischer Auftritt wirkt selbst auf mich im Nachhinein etwas befremdlich», räumte Steinbeck ein. Die Szene habe er mit dem Handy selbst festgehalten.

Steinbeck war überdies im August 2025 in die Schlagzeilen geraten, als die Polizei den Wohnsitz des Unternehmers durchsuchte und dabei nach eigenen Angaben Waffen und Sprengstoff sicherstellte. Anschließend wurde geprüft, ob Verstöße gegen das Waffenrecht vorliegen. Steinbeck sprach damals von Schwarzpulver für Vorderlader und Deko-Waffen.

Ein Großteil der Funde sei nicht strafrechtlich relevant, teilte nun die Staatsanwaltschaft Schwerin mit. Bei einigen Waffen dauere die Prüfung noch an.

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