21. September 2026 – dpa
Zeit zum Durchatmen bleibt den neu gewählten Landtagsmitgliedern nicht. Jetzt werden Fraktionen gebildet und eine Regierung gesucht.
Die Landtagswahl ist vorbei. Die Politikerinnen und Politiker der Parteien, die ins Parlament im Schweriner Schloss eingezogen sind, können sich nicht vom Wahlkampf erholen. Es geht sofort weiter.
Am Montag werten die Parteien den Wahlausgang aus. Am Abend tagen Landesvorstände, um zu besprechen, wie weiter vorgegangen werden soll. Am Dienstag kommen viele neu gewählte Abgeordnete der Parteien erstmals in ihren Fraktionen zusammen. Die AfD will dabei gleich die Führungsspitze wählen, wie ein Sprecher ankündigte. Andere Fraktionen treffen sich nach eigenen Angaben erst einmal, ohne gleich Ämter zu verteilen. Bei der SPD-Fraktion kommen sowohl die Mitglieder der alten Landtagsfraktion als auch die neu gewählten Abgeordneten im Schloss zusammen, wie ein Sprecher sagte.
Die Landesverfassung regelt, dass der Landtag spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammentreten muss. Bei der ersten Sitzung hält traditionell das älteste Mitglied - der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin - eine Rede. Danach wird das Präsidium des Parlaments gewählt, also Präsident und Vizepräsidenten. Aktuelle Präsidentin des Landtags ist seit 2019 die SPD-Politikerin Birgit Hesse. Die beiden Vizepräsidenten sind derzeit ebenfalls Frauen: Beate Schlupp (CDU) und Elke-Annette Schmidt (Linke).
Traditionell bietet der Wahlsieger den Parteien, die es in den Landtag geschafft haben und mit denen er eine Zusammenarbeit nicht von vornherein ausschließt, Sondierungsgespräche an. Dabei wird abgeklopft, ob es inhaltliche Gemeinsamkeiten gibt und wie groß diese sind. Gewinnt eine Partei, mit der niemand zusammenarbeiten will, versuchen andere Parteien, aufeinanderzuzugehen.
Nach den Sondierungsgesprächen wird entschieden, wer miteinander eine Regierung anstrebt. Diese Parteien treten dann in Koalitionsverhandlungen ein, die mehrere Wochen dauern können. Ein Politikfeld nach dem anderen wird besprochen und es werden Ziele für die Wahlperiode festgelegt. Diese dauert in Mecklenburg-Vorpommern fünf Jahre.
Das Ziel ist eine stabile Regierung - das heißt, die Koalitionäre werden zusehen, dass sie über die Mehrheit der Sitze im Landtag verfügen.
Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin. Das muss spätestens vier Wochen nach dem ersten Zusammentreten des Landtags passieren. Um gewählt zu werden, sind die Stimmen von mehr als der Hälfte aller Abgeordneten nötig - die absolute Mehrheit.
Der neue Regierungschef ernennt dann in der Regel noch am gleichen Tag seine Ministerinnen und Minister. Das sind fast immer Politiker aus den Parteien, die zusammen die Regierungsbildung vereinbart haben.
Kommt die Wahl des Regierungschefs nicht zustande, weil sich keine ausreichende Mehrheit für einen Kandidaten findet, beschließt der Landtag innerhalb von zwei Wochen über seine Auflösung. Auch dieser Beschluss braucht die Mehrheit der Mitglieder des Landtags (absolute Mehrheit).
Wird die Auflösung nicht beschlossen, findet laut Verfassung am selben Tag eine neue Wahl zum Ministerpräsidenten statt. Dann ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält (einfache Mehrheit).