28. Oktober 2025 – dpa
Mit einer Gesetzesänderung reagiert die Landesregierung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Einige Hürden sollen höher werden. In einem Punkt möchte der Innenminister die Befugnisse ausweiten.
Mecklenburg-Vorpommerns Verfassungsschutzgesetz soll geändert werden. Das wird nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nötig, wie Innenminister Christian Pegel (SPD) erklärte. Die Richter in Karlsruhe verlangen demnach eine präzisere gesetzliche Ausgestaltung der Befugnisse und Kontrollen des Verfassungsschutzes. Pegel legte dem Kabinett in Schwerin am Dienstag einen Entwurf vor.
Er sieht den Angaben zufolge in einigen Punkten höhere Hürden vor, etwa bei der Weitergabe von Daten über Personen und bei «besonders eingriffsintensiven Maßnahmen». In einem Punkt sollen die Befugnisse der Geheimdienstler hingegen erweitert werden: Künftig sollen auch schon Daten von unter 16-Jährigen gespeichert werden dürfen - bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen, wie es aus dem Innenministerium dazu heißt.
«Leider müssen wir feststellen, dass Extremisten zunehmend versuchen, Kinder und Jugendliche für ihre Ideologien zu gewinnen», erklärte Pegel. «Um dem wirksam begegnen zu können, benötigen wir rechtliche Möglichkeiten, um entsprechende Erkenntnisse auch bei noch nicht volljährigen Extremistinnen und Extremisten unter engen Voraussetzungen speichern zu können.» Bisher steht im Gesetz eine Untergrenze von 16 Jahren. Wie weit sie sinken soll, wurde nicht mitgeteilt.
Das neue Gesetz sieht im Entwurf überdies die Einrichtung einer Beschwerdestelle für die Geheimdienstler im Land vor. Künftig sollen sie sich mit Eingaben an die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) im Landtag wenden können. «Damit wird die PKK zu einer unabhängigen Petitionsinstanz für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes, die sich aufgrund ihrer Pflicht zur Geheimhaltung in der Regel nicht an andere Petitions- und Beschwerdeeinrichtungen wenden können.» Die PKK ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.