31. Oktober 2025 – dpa

Krankheiten

Vogelgrippe greift auf immer mehr Geflügel-Betriebe über

Allen Schutzvorkehrungen zum Trotz erfasst die Vogelgrippe immer mehr Betriebe mit Nutzgeflügel. In einem Bundesland ist die Zahl der betroffenen Betriebe besonders hoch.

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Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest hat sich mittlerweile fast über ganz Deutschland ausgebreitet. (Archivbild)

Die Vogelgrippe hat inzwischen in zehn Bundesländern Geflügelfarmen erfasst, in denen zur Seuchenprävention alle Tiere getötet worden sind. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, wurden seit Anfang September 48 Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen registriert.

Eine FLI-Sprecherin betonte, dass sich die Zahlen wegen der dynamischen Entwicklung in kurzer Zeit erhöhen könnten. Getötet werden mussten demnach mehr als 525.000 Tiere. Mit Stand Freitagvormittag waren demnach am meisten Betriebe in Niedersachsen (17), Brandenburg (8) und Mecklenburg-Vorpommern (6) betroffen. Zudem waren Betriebe in Schleswig-Holstein (5), Nordrhein-Westfalen und Thüringen betroffen (jeweils 4) sowie in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz jeweils einer.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts fordert sie weiterhin auch Opfer unter Wildvögeln. Bei 248 eingesandten Tierkadavern sei im Referenzlabor das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt worden. Die Zahl der verendeten Tiere sei um ein Vielfaches höher.

Vor allem unter Kranichen hatte die Vogelgrippe ein Massensterben ausgelöst. Allein in Brandenburg gab es mehrere Tausend tote Tiere.

Nach dem Fund toter Kraniche, bei denen H5N1 nachgewiesen wurde, hatten das Saarland und Hamburg als erste Bundesländer eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel angeordnet. Damit soll die Gefahr reduziert werden, dass dort die Geflügelpest auch auf Zucht-, Mast- und Hausgeflügelbestände übergreift. In einer Reihe anderer Bundesländer gilt die Stallpflicht regional begrenzt.

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