05. Mai 2025 – dpa
Die Amerikanische Faulbrut ist bei Imkern gefürchtet, kann sie doch ganze Völker dahinraffen. Vorbeugende Tests sollen das Infektionsgeschehen eindämmen.
Die Amerikanische Faulbrut bei Bienen ist wieder da. Nach zwei Jahren ohne amtlich registrierte Ausbrüche der Tierseuche bestätigten Veterinärämter in Mecklenburg-Vorpommern 2024 sechs Fälle und in diesem Jahr bisher zwei, wie das Landwirtschaftsministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Diese acht Ausbrüche ereigneten sich demnach alle im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Den jüngsten Ausbruch stellte der Landkreis am 11. April auf drei Bienenständen in Neubrandenburg/Fritscheshof und Sponholz fest. Ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern wurde eingerichtet. Alle Bienenvölker in dem Bezirk werden untersucht, wie aus der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 24. April hervorgeht.
Die Amerikanische Faulbrut gilt als leicht ansteckend und kann ganze Völker dahinraffen. Gesundheitlich starke Bienenvölker, bei denen Sporen des Erregers entdeckt werden, in denen aber noch keine Bienen erkrankt sind, können laut Ministerium durch das sogenannte Kunstschwarmverfahren saniert werden. Schwache Völker und solche mit befallenen Bienen werden demnach getötet.
Trotz der jüngsten Ausbrüche spricht das Agrarministerium in Schwerin von einem niedrigen Niveau des beobachteten Infektionsgeschehens. Als Hauptgrund gilt eine verbesserte Untersuchung der Bienenbestände auf den Erreger. Seit 2015 müssen den Angaben zufolge jährlich 180 bienenhaltende Betriebe in MV getestet werden.
Seither sank die durchschnittliche Rate der infizierten Betriebe von sechs Prozent im Jahr 2015 auf 1,4 Prozent im Jahr 2023, wie es hieß. 2024 gab es demnach einen Anstieg auf 3,9 Prozent. «Dennoch lässt sich der Trend der sinkenden Nachweisraten seit Beginn des Programms und das mittlerweile sehr niedrige Niveau erkennen.»
Der Nachweis von Erregern in einem Bestand sei nicht gleichzusetzen mit einem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, betonte das Ministerium. Wann es sich um einen Ausbruch handelt, beurteile das zuständige Veterinäramt. Neben Sporen müssen dann auch erkrankte Tiere festgestellt werden.