08. September 2026 – dpa

Kriminalität

Zwei Jahre auf Bewährung für Cannabis-Handel

Er will nur Kurier gewesen sein: Doch das Landgericht Rostock verurteilt den Mann wegen Drogenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung. Ob er von der Waffe in seinem Auto wusste, bleibt unklar.

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Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Archivbild)

Wegen des Handelns mit Cannabis ist ein Mann am Landgericht Rostock zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Aussage des Angeklagten, nur Kurier gewesen zu sein, wertete die Kammer als Schutzbehauptung, wie eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage sagte.

Den Vorwurf des bewaffneten Cannabis-Transports, den die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, sah die Kammer nicht als erfüllt an. Zwar habe der Mann ein Cuttermesser unter der Mittelkonsole in seinem Auto gehabt. Das Gericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass er von dem Messer wusste.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 44-Jährigen vorgeworfen, im Februar in Rövershagen (Landkreis Rostock) rund 54 Kilogramm Marihuanablüten zum anschließenden Weiterverkauf in seinem Auto transportiert zu haben. Weil er das Cuttermesser zur Verteidigung des Cannabisvorrats bei sich gehabt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert.

Ende August hatte der Prozess am Landgericht begonnen, mit dem Urteil ist er nun am zweiten Prozesstag zu Ende gegangen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete auf etwaige Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft könne aber noch Revision einlegen.

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