Arbeitsrecht

Bin ich wegen Schnee entschuldigt?

Vor allem Kinder freuen sich… juhuu endlich mal wieder ein echter Winter. Erwachsene sind KO vom Schnee schippen… und stehen teilweise auch vor dem Problem: Wie komme ich bloß zur Arbeit?

Klar, im Home-Office sind Schnee und Eis auf den Straßen kein Problem. Aber es gibt viele Leute im Land, die zur Arbeit fahren müssen, weil der Job von Zuhause aus nicht machbar ist.

Aber mit hohen Schneewehen und glatten Straßen ist das nicht so einfach. Allerdings müssen Arbeitnehmer in den sauren Apfel beißen und teils deutlich mehr Zeit für den Arbeitsweg auf sich nehmen. Martin Lorentz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und sagte Ostseewelle: „Schnee ist keine Ausrede!“ Arbeitsnehmer sind verpflichtet, sich auf solche vorhersehbaren Ereignisse einzustellen. Sie müssen vorher zum Beispiel den Wetterbericht angucken und auch morgens am Fenster das Wetter checken, um den möglichen längeren Arbeitsweg mit einzuplanen.

Wenn jemand wirklich eingeschneit ist und nicht wegkommt, muss er oder sie unbedingt dem Chef Bescheid geben! Entweder man nimmt einen Tag Urlaub, oder kriegt den Arbeitstag nicht bezahlt. Man kann sich aber mit dem Chef auch auf eine Sonderregelung einigen.

Eine Ausnahme sind übrigens Behinderungen, wegen Unfällen oder Ähnlichem. Das sind unverschuldete Verspätungen, für die der Arbeitnehmer generell nichts kann. Auch da KANN es theoretisch eine Abmahnung geben. Die meisten Chefs sehen davon aber ab!

Jedoch gilt im Allgemeinen: WENN der Chef nicht sagt, ihr könnt zuhause bleiben, dann müsst ihr alles daran setzen, zur Arbeit zu kommen. Sonst gibt es den Tag nicht bezahlt!

Noch mehr winterliches

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