Direkt an den Stränden von Mecklenburg-Vorpommern zu übernachten, ist für viele ein Traum – doch Zelten an unseren Küsten ist nicht erlaubt. Wer trotzdem wild campt, muss mit teils hohen Strafen rechnen.
An den Stränden kontrollieren Strandvögte im Auftrag des Ordnungsamts, ob sich Besucher an die örtlichen Regeln halten. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 100 Euro – vor allem, wenn zusätzlich ein Feuer entfacht wird, kann es teurer werden.
Diese Verbote gelten, weil unsere Strände laut Tourismusverband als schützenswerte Bereiche gelten. Wer legal draußen übernachten möchte, kann beispielsweise einen Schlafstrandkorb buchen.
In Rostock z.B. drohen für unerlaubtes Campen mit Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen am Strand bis zu 1.000 Euro Strafe. In den Sommermonaten werden regelmäßig Verstöße festgestellt.
Auch im Ostseebad Binz ist Wildcampen verboten. Wer dort ohne Genehmigung am Strand übernachtet – selbst in einer Strandmuschel – muss ebenfalls mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld rechnen. (dpa)
23.06.2025
Strandvogt im Interview
Im "Guten Morgen" haben wir am 20.06.25 mit dem Warnemünder Strandvogt Stefan Bischof gesprochen.