29. August 2025 – dpa

Prozess

800 Euro Strafe für illegale Mäusefalle in Fleischabteilung

Ein Mann erhält für die Verwendung einer Klebefalle gegen Mäuse einen Strafbefehl. Den will er nicht akzeptieren. Doch sein Widerspruch vor Gericht hat ihm wenig geholfen.

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Im Amtsgericht St. Georg fand der Prozess statt. (Archivbild), Foto: Christian Charisius/dpa

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht St. Georg in Hamburg einen Mann zu 800 Euro Strafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts platzierte der Angeklagte oder einer seiner Mitarbeiter in der Fleischabteilung seines Geschäfts im Hamburger Stadtteil Billstedt eine Klebefalle. Bei einer Betriebskontrolle Ende Juli 2023 war eine festgeklebte Maus in der Falle entdeckt worden, die noch zitterte. Das Tier sei gestresst und Schmerzen ausgesetzt gewesen, so das Gericht.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte, seinem Mandanten sei die Falle nicht bekannt gewesen. Es habe einen Mäusebefall gegeben, aber dagegen sei eine beauftragte Firma vorgegangen. Diese habe mit Lebendfallen und Pulver gearbeitet. Der Angeklagte sei nur zweimal pro Woche in dem Laden gewesen, er habe die Fallen nicht sehen können, sagte der Anwalt.

Es tue ihm leid, dass so etwas passiert sei, in der Vergangenheit habe er keine Probleme mit der Lebensmittelkontrolle gehabt, sagte der Anwalt. Zu den Mitarbeitenden, die die Falle angebracht haben könnten, machte er keine Angaben.

Die 800 Euro Strafe fließen in den Tierschutz, erklärte das Gericht, das mit seinem Urteil beim zuvor verhängten Strafbefehl über 20 Tagessätze geblieben war. Zu der Verhandlung war es gekommen, weil der Angeklagte den ursprünglichen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte. Sollte die Geldstrafe innerhalb von sechs Monaten nicht gezahlt werden, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

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