28. November 2025 – dpa

Bundesgerichtshof

BGH: Urteil gegen syrischen Milizenchef ist rechtskräftig

Im Auftrag der früheren syrischen Regierung misshandelt und versklavt eine Miliz in Damaskus Zivilisten. Ein Hamburger Urteil gegen einen Anführer der Miliz ist nun rechtskräftig.

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. (Archivfoto), Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Das Urteil gegen ein ehemaliges Mitglied einer syrischen Regierungsmiliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verworfen, teilte der BGH mit. Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten am 18. Dezember 2024 wegen mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie wegen räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH weiter. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig, wie es hieß.

Laut Oberlandesgericht war der Angeklagte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, zwischen 2012 und 2015 Angehöriger einer mit dem Assad-Regime in Syrien verbundenen Miliz und als solcher an verschiedenen Taten zum Nachteil von Zivilpersonen beteiligt, die in dem von ihm bewohnten Stadtteil von Damaskus lebten.

In zwei Fällen wirkte er nach Angaben des Gerichts an der körperlichen Misshandlung von Zivilisten mit, die von der Miliz gefangen genommen worden waren. In mehreren weiteren Fällen zwang er demnach Bewohner dazu, über viele Stunden hinweg an der durch den Stadtbezirk verlaufenden Frontlinie Sandsackbarrikaden zu errichten. Zudem nutzte er die generelle Angst der örtlichen Zivilbevölkerung vor Misshandlungen durch Milizionäre aus, indem er Geschäftsinhaber dazu veranlasste, ihm ohne Bezahlung Waren zur eigenen privaten Verwendung auszuhändigen.

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