19. August 2026 – dpa
Die Bergung des Buckelwals an der Ostseeküste im Frühjahr sorgte für Diskussionen. In einer Ausschuss-Sitzung spricht der Umweltminister jetzt über die Duldung und nicht eingehaltene Abmachungen.
Fast vier Monate nach der Bergung des vor der Ostseeküste gestrandeten Buckelwals hat Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sein damaliges Vorgehen gerechtfertigt. Er habe in dieser Sache «ein ganz reines Gewissen» und sei immer transparent gewesen, sagte er in einer Sondersitzung des Agrarausschusses des Landtags am Mittwoch.
Ob er aus heutiger Sicht noch einmal «als Minister mit dieser Initiative einen solchen Versuch unternehmen» würde, diese Frage beantwortete Backhaus aber mit «Nein». Grund dafür sei unter anderem, dass die private Initiative, dessen Rettungsaktion sein Ministerium geduldet hatte, sich nicht an alle Abmachungen gehalten habe.
Drei Stunden lang stellte sich Backhaus den Fragen der Ausschussmitglieder. Die Sitzung hatte, anders als ursprünglich geplant, öffentlich stattgefunden. Das beschloss der Ausschuss zu Beginn der Sitzung. Er habe nichts zu verbergen, sagte Backhaus bei seiner Ankunft vor dem Sitzungsraum. Hintergrund der Sitzung war ein Antrag der CDU-Landtagsfraktion.
Der Buckelwal war im Frühjahr mehrfach an der Küste in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gestrandet. Entgegen der Einschätzung von Fachleuten hatte Backhaus Mitte April überraschend grünes Licht für den Transportversuch einer privaten Initiative gegeben, die den Wal retten wollte. Das Tier wurde in einer spektakulären, aber umstrittenen Aktion mit einer Art Lastkahn in die Nordsee transportiert und dort freigelassen. Tierschützer hatten im Vorfeld der Bergung große Bedenken geäußert. Mitte Mai wurde der Wal dann tot vor der dänischen Insel Anholt entdeckt.
Bei der privaten Initiative habe einiges nicht richtig funktioniert, etwa die vorher vereinbarte lückenlose Dokumentation des Transports des Wals auf dem Schiff und die Übermittlung der vollständigen Tracker-Daten, erklärte Backhaus in der Sitzung. Auch entstandene Mehrkosten, etwa Personalkosten, habe das Ministerium noch nicht von der Initiative zurückerhalten. Es gehe insgesamt um einen sechsstelligen Betrag.
Die artenschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Schlupp, erklärte in der Sitzung, dass der Eindruck erweckt worden sei, dass es mehrere Widersprüche bei der Darstellung des damaligen Vorgehens durch Backhaus gebe. Unter anderem habe sich die Frage aufgetan, ob mitunter fachliche Bedenken aus dem eigenen Haus hinsichtlich der Rettungsaktion beiseite gewischt und Entscheidungen ohne wissenschaftliche Grundlage getroffen worden seien.
Backhaus sagte, die Entscheidung für eine Duldung des Rettungsversuchs durch das Umweltministerium sei «sehr genau abgewogen» und letztlich einstimmig getroffen worden. Einer behördlichen Genehmigung habe es nach der geltenden Rechtslage nicht bedurft. Die Aktion habe allenfalls untersagt werden können.
Die Stellungnahmen der zuständigen Fachabteilungen des Ministeriums hätten dies rechtlich aber nicht ermöglicht, sagte Backhaus. Es habe etwa keine tierschutzrechtlichen Bedenken gegeben. Eine Untersagung «wäre mit Sicherheit gerichtlich angefochten worden».
«Ja, es hat Veränderungen gegeben innerhalb des Konzepts», räumte Backhaus ein. Das Gurtsystem, mit dem der zwölf Tonnen schwere Wal Richtung Lastkahn bewegt wurde, sei etwa ursprünglich nicht vorgesehen gewesen. Allerdings habe man innerhalb von Minuten entscheiden müssen, um den Wal aus seiner Zwangslage zu befreien, in der er sich in der Bucht vor Poel befunden habe.
«Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern war dieser Versuch erfolgreich. Das Tier ist erfolgreich geborgen worden», sagte Backhaus. Einen Wal lebend zu transportieren, sei in Deutschland bisher einmalig.