29. Oktober 2025 – dpa

19. Verhandlungstag

Christina Block äußert sich vor Gericht zu Tagebucheinträgen

Gab Christina Block die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus der Obhut des Ex-Manns in Dänemark in Auftrag? Zu diesem Vorwurf will die angeklagte Hamburger Unternehmerin erneut Stellung nehmen.

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Christina Block will im Prozess um die Entführung ihrer Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns zu ihrem elektronischen Tagebuch Stellung nehmen. (Archivbild)

Im Hamburger Prozess um die Entführung ihrer Kinder aus Dänemark will sich Christina Block am Mittwoch (9.30 Uhr) erneut zu ihrem elektronischen Tagebuch äußern. Dabei geht es um Fragen, die ihr Ex-Mann Stephan Hensel als Nebenkläger und dessen Anwalt gestellt haben.

Am vergangenen Verhandlungstag hatte die angeklagte Unternehmerin betont, dass sie zwar «ausdrücklich» der Verwendung des Tagebuchs widerspreche. Weil aber in den Medien über die Inhalte berichtet werde, habe sie sich entschieden, Fragen zu den Inhalten ihres Mobiltelefons, darunter auch das Tagebuch, zu beantworten.

Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, soll während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns zu entführen. Die 52-Jährige bestreitet das. Block ist in dem Prozess eine von sieben Angeklagten. Blocks Lebenspartner, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling (66), ist wegen Beihilfe angeklagt. Er bestreitet ebenfalls, etwas Unrechtes getan zu haben.

Das Tagebuch der Mutter war schon am vierten Verhandlungstag Thema gewesen. Die Vorsitzende Richterin stellte damals Fragen zu einem Eintrag. Blocks Verteidiger Ingo Bott monierte daraufhin, das Tagebuch sei nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden. Deshalb dürfe es noch nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden. Inzwischen hat die Strafkammer die Beschlagnahme angeordnet.

Eine Verwandte von Block, deren Ehemann und ein deutscher Sicherheitsunternehmer, die wegen Beihilfe vor Gericht stehen, müssen weiter am Prozess als Mitangeklagte teilnehmen. Ihre Anträge auf Abtrennung des Verfahrens lehnte das Gericht ab. Bis Ende März sind weitere 35 Verhandlungstage angesetzt.

Ursprünglich sollte am Mittwoch auch der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes August Hanning als Zeuge gehört werden. Da sich der 79-Jährige aber auf sein Auskunftsverweigerungsrecht beruft, hat das Gericht seine Ladung rückgängig gemacht. Gegen Hanning wird wegen eines angeblichen Entführungsversuchs ermittelt, der bereits im November 2022 in Dänemark gescheitert sein soll.

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