29. Juli 2026 – dpa

Höhere Strafen in Hamburg

Diese Umweltsünden bestraft Hamburg jetzt deutlich härter

Wer auf Hamburgs Straßen Müll hinterlässt und dabei erwischt wird, muss dafür Strafe zahlen. Ab sofort müssen Umweltsünder deutlich tiefer in die Tasche greifen. Was wird geahndet?

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Wer dabei erwischt wird, dass er seine Zigarette auf die Straße wirft, muss künftig mindestens 100 Euro zahlen. (Archivbild)

Kippen wegwerfen, Kaugummis auf den Gehweg spucken, den leeren Pizzakarton auf der Wiese liegen lassen, Gänse an der Alster füttern - das alles ist in Hamburg verboten. Wer es trotzdem macht, muss künftig deutlich mehr Strafe zahlen als bisher. Die Bezirksämter der Stadt haben gemeinsam mit der Umweltbehörde den entsprechenden Bußgeldkatalog überarbeitet und dabei den Fokus auf Müll und Kleinabfälle gelegt, wie die Umweltbehörde mitteilte.

  • Zigarettenkippen: Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette kostet ab sofort 100 bis 300 Euro (bisher 35 bis 150 Euro).
  • Kaugummis: Wer seinen Kaugummi einfach auf den Gehweg spuckt, zahlt nun 55 bis 150 Euro (bisher ab 35 Euro).
  • To-Go-Verpackungen & Fast-Food-Müll: Den leeren Kaffeebecher ins Gebüsch werden, kann jetzt doppelt so viel kosten wie vorher. Der Rahmen für weggeworfenen Kleinmüll liegt nun bei 35 bis 300 Euro (bisher 35 bis 150 Euro).
  • Gänse füttern an der Alster: Wer den Tieren Futter zuwirft, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen (bisher bis zu 100 Euro). In gravierenden Fällen können Bußgelder weit über den Regelsatz hinaus bis in den vierstelligen Bereich verhängt werden.
  • Kleinerer Sperrmüll (bis 1 Kubikmeter): Für mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs wurde der Höchstsatz auf bis zu 2.000 Euro angehoben (bisher 250 bis 1.500 Euro). Für ein einzelnes kleines Stück (bis 0,1 Kubikmeter) gilt nun ein fester Satz von 55 Euro.
  • Großer Sperrmüll (über 1 Kubikmeter): Das unzulässige Abstellen von großen Mengen an der Straße wird streng bestraft - statt bisher 1.000 bis 8.000 Euro drohen nun Bußgelder von 2.000 bis zu 16.000 Euro.

Nein, das gilt im gesamten Stadtgebiet. «Der neue Bußgeldkatalog wird im gesamten Stadtgebiet einheitlich angewendet», hieß es dazu von der Umweltbehörde.

Vor allem sorgen die sogenannten Waste Watcher der Stadtreinigung Hamburg (SRH) für Sauberkeit im Stadtbild. 2024 leiteten sie insgesamt 14.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, aktuell sind 35 von ihnen auf den Straßen, Stränden und in den Parks der Stadt unterwegs.

Aber auch Einsatzkräfte von Polizei und dem Hamburger Schwanenwesen haben einen Blick auf die illegale Müllentsorgung beziehungsweise die verbotene Wildtierfütterung und können auf die Umweltsünder reagieren.

Sie nehmen dann ebenfalls deren persönliche Daten auf und leiten die Bußgeldverfahren ein. Es ist allerdings - je nach Situation - auch möglich, dass es bei kleineren Erstverstößen bei einer mündlichen Verwarnung bleibt.

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