17. Oktober 2025 – dpa
Der Ex-BDK-Chef André Schulz erhält wegen schweren Betrugs eine Bewährungsstrafe. Das Gericht sieht Täuschung bei seiner Teilzeitstelle bei der Polizei Hamburg als erwiesen an.
Der frühere Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, ist vom Hamburger Landgericht wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Vier Monate gelten wegen Verfahrensverzögerung als vollstreckt. Zudem muss er für nicht geleistete Arbeit rund 75.000 Euro zurückzahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige zum 1. Januar 2014 einen Teilzeitantrag bei der Polizei Hamburg eingereicht hatte, jedoch nicht beabsichtigt hatte, neben seiner Tätigkeit als BDK-Bundesvorsitzender diese Tätigkeit aufzunehmen und durchzuführen.
«Der Angeklagte hatte von Anfang an nicht vor, für die Polizei Hamburg zu arbeiten», sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Vielmehr wollte er den Freiraum nutzen, um ungestört für den Bund Deutscher Kriminalbeamter zu arbeiten und sich seinem Studium der Kriminalistik zu widmen. «Das Ganze war auf Täuschen und Tricksen gegründet», sagte der Richter. Besonders deutlich sei dies in einer E-Mail geworden, die der Angeklagte Anfang 2014 an seine Vorgesetzte schrieb. Darin heißt es: «Die Arbeitszeit ist schnell erklärt: Null Stunden ist die Absprache.»
Damit folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, da kein Betrug vorliege. «Herr Schulz hat seine Dienste erbracht, das ist unstrittig», sagte sein Verteidiger. Im Gegenteil: Sein Mandant habe eine echte Tätigkeit und keine Freistellung gewollt. André Schulz habe bis zum Ausscheiden des ehemaligen Polizeipräsidenten Wolfgang Kopitzsch Anfang 2014 für ihn als wissenschaftlicher Berater gearbeitet. Dessen Nachfolger habe es versäumt, «die Stelle mit Leben zu füllen». Mehr als seine Tätigkeit anbieten, könne man nicht. «Der Staat darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen», sagte der Verteidiger.
Bekannt wurde das Ganze, als 2017 eine öffentliche Debatte über die Bezahlung von Polizei-Gewerkschaftern begann. Damals hatte sich Schulz in Interviews zu Wort gemeldet. Es gebe eine schriftliche Vereinbarung, die ihm die Freistellung von seiner Teilzeitstelle zusichere, bei gleichzeitiger Weiterbezahlung – eine Sonderurlaubsregelung mache das möglich. Doch die Hamburger Polizeiführung wusste davon nichts. Das kostete Schulz erst seinen Job beim BDK und später auch den bei der Hamburger Polizei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Revision einzulegen.