02. Juli 2025 – dpa
Der Bund hat es vorgemacht, nun folgt Hamburg. Um strukturelle Kreditaufnahmen tätigen zu können, hat die Bürgerschaft in erster Lesung die Verfassung geändert. Endgültig entscheidet sie am 16. Juli.
Nach der Lockerung der Schuldenbremse auf Bundesebene hat sich Hamburg auf den Weg gemacht, die Regeln ebenfalls zu ändern. Um wie vom Bund vorgesehen einen jährlichen strukturellen Neuverschuldungsspielraum von bis zu 0,35 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhalten, passte die Hamburgische Bürgerschaft am Mittwoch die Landesverfassung in erster Lesung entsprechend an.
In namentlicher Abstimmung votierten 104 Abgeordnete dafür und 10 dagegen. Dafür stimmten Abgeordnete der rot-grünen Koalition, der CDU und der Linken, dagegen Vertreter der AfD. Damit wurde die für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelmehrheit klar erreicht. Die abschließende zweite Lesung findet den Angaben zufolge in der nächsten Sitzung am 16. Juli statt, da bei Verfassungsänderungen zwischen der ersten und zweiten Lesung mindestens 13 Tage liegen müssen.
In einem von der CDU-Opposition mitgetragenen Zusatzantrag der rot-grünen Koalition beschloss das Parlament ebenfalls in namentlicher Abstimmung zudem, dass Hamburg die neuen finanziellen Spielräume gezielt für zukunftsgerichtete Investitionen vor allem in Forschung, Bildung und Technologietransfer nutzen soll. Zudem solle vom Prinzip eines ausgeglichenen Haushalts nicht abgewichen werden. Dafür stimmten 91, dagegen 23 Abgeordnete.
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) zeigte sich erfreut über den Konsens über Fraktionsgrenzen hinweg. Es sei wichtig und richtig, dass vom ausgeglichenen Haushalt nicht abgewichen werde, betonte er. Für Hamburg bedeuteten die neuen Verschuldungsmöglichkeiten 400 Millionen Euro pro Jahr. Dazu kämen über zwölf Jahre jährlich 220 Millionen Euro aus dem 100 Milliarden Euro Sondervermögen. Dressel betonte, dieses Geld werde nicht verfrühstückt, sondern werde den «Investitionshochlauf» unterstützen.