17. Juni 2026 – dpa
Hamburg schaut künftig genauer hin: Der Verfassungsschutz prüft alle Bewerber für den öffentlichen Dienst. Warum die Regelung an alte Zeiten erinnert und viele dagegen Sturm laufen.
Alle angehenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden künftig in Hamburg auf ihre Verfassungstreue überprüft. Die Bürgerschaft beschloss am Mittwoch in namentlicher Abstimmung mit 85 zu 25 Stimmen die umstrittene Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Einem von SPD, Grünen und der CDU-Opposition beschlossenen Zusatzantrag von Rot-Grün zufolge muss das Landesamt den zuständigen Dienststellen künftig nicht nur mitteilen, ob zu einem Bewerber Erkenntnisse zu möglichen verfassungsfeindlichen Aktivitäten vorliegen, sondern auch welche.
«Unser demokratischer Staat kann nicht existieren, wenn nicht diejenigen, die für ihn arbeiten, mit beiden Beinen fest auf dem Boden der Verfassung stehen», sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Eine Unterwanderung sei keine theoretische Gefahr. So habe es in den vergangenen Jahren rund 50 Fälle gegeben, bei denen erst nach der Einstellung festgestellt worden sei, dass es sich um Menschen mit extremistischer Ausrichtung gehandelt habe - «insbesondere aus dem islamistischen Spektrum und gerade an Schulen».
Deshalb sei es wichtig, «dass wir schon bei der Einstellung genau hinsehen und dass wir dafür systematisch auch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes mit einbeziehen», sagte Grote. Er betonte, dass die Regelabfrage nichts mit dem sogenannten Radikalenerlass aus den 1970er Jahren zu tun habe. «Es ist ein vollständiger Rechtsschutz gegeben.»
1972 hatten Bund und Länder unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) den sogenannten Extremistenbeschluss gefasst, um eine Unterwanderung des Staates durch Kommunisten zu verhindern. Vor allem für Lehrkräfte hatte dies vielfach fatale Auswirkungen, da in der Folge allein wegen Zweifeln an der Verfassungstreue gegen sie noch bis in die 1980er Jahre faktisch Berufsverbote verhängt wurden.
Grote sagte, nun müssten die maßgeblichen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes transparent gemacht werden und gerichtsfest belegbar sein. Im Übrigen sei die Regelabfrage schon heute zigtausendfache Praxis. «Wir wenden sie an bei allen Bewerberinnen und Bewerbern, die in Sicherheitsbehörden und Polizei tätig werden wollen.» Gleiches gelte für Menschen, die Waffen besitzen wollen, oder bei Akkreditierungen für bestimmte Veranstaltungen, sagte der Innensenator.
«Wir müssen den öffentlichen Dienst in Hamburg vor Verfassungsfeinden schützen», sagte der SPD-Innenexperte Sören Schumacher. Um das sicherzustellen, werde künftig vor einer Einstellung in den öffentlichen Dienst, vor der Verbeamtung auf Lebenszeit und vor dem Wechsel in besonders schützenswerte Bereiche beim Verfassungsschutz systematisch abgefragt, «ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sich die betreffende Person aktiv gegen unsere Verfassung stellt». Ähnlich äußerten sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof und der CDU-Innenexperte Dennis Gladiator.
Nach Ansicht der rot-grünen Koalition und der CDU-Opposition sind die rechtlichen Beschränkungen strikt, nach denen der Verfassungsschutz Informationen erhebt, speichert und verarbeitet. Liegen Informationen vor, haben Bewerbende ein Auskunftsrecht und müssen vor einer Ablehnung angehört werden. Ob übermittelte Informationen eine Einstellung verhindere, entscheide auch nicht das Landesamt, sondern stets die Dienststelle.
Von Linken und der AfD hagelte es dagegen Protest. «Wer ernsthaft die Demokratie schützen will, schafft kein Klima der Einschüchterung und der Repression», sagte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Deniz Çelik. Mit diesem Vorgehen würden Bewerber für den öffentlichen Dienst unter politischen Generalverdacht gestellt. Formal entscheide zwar die Dienststelle, faktisch sei es jedoch der Verfassungsschutz, der den Stempel aufdrücke. «Und so wird er zum politischen Türsteher des öffentlichen Dienstes.»
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Dirk Nockemann nannte Grote einen autoritären Innensenator. Erst 2018 habe sich die Bürgerschaft für den Radikalenerlass von 1972 entschuldigt, um jetzt «diesen kaputten, schädlichen Erlass» wieder zurückzuholen. Ein starker Rechtsstaat prüfe den Einzelfall und mache keine generelle Abfrage, sagte Nockemann.
Bereits am Dienstag hatten mehrere Hundert Menschen gegen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz demonstriert. Zu der Kundgebung hatten die Gewerkschaften GEW und Verdi sowie das Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote aufgerufen. Zu dem Bündnis gehören neben den Jusos, der Grünen Jugend und den Allgemeinen Studierenden-Ausschüssen der Hochschulen auch die Linken und die DKP.