16. Oktober 2026 – dpa
Im Hamburger Forstgebiet Klövensteen ist erneut ein Wolf gesichtet worden. Während die Behörden zur Vorsicht raten, streiten Parteien darüber, wie die Stadt mit Wildtieren umgehen soll.
Die erneute Sichtung eines Wolfs im Hamburger Stadtgebiet erregt die Gemüter. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger hätten sich besorgt an die Behörden gewandt, sagte der Sprecher der Umweltbehörde, Philipp Wenzel, der Deutschen Presse-Agentur.
Am Donnerstagabend hatte die Behörde nach mehreren Hinweisen bestätigt, dass es sich bei dem in den vergangenen Tagen mehrfach im Forstgebiet Klövensteen an der westlichen Stadtgrenze gesichteten Tier tatsächlich um einen Wolf handelt.
«Es gab in den vergangenen Tagen mehrere Sichtungen. Die Letzte am Donnerstagvormittag», sagte Wenzel. Seither habe es keine weiteren Meldungen gegeben. «Große Wildtiere sind natürlich generell nicht ungefährlich. Es gibt aber derzeit keine Hinweise darauf, dass von diesem Tier eine besondere Gefahr ausgeht.»
Gleich nach der Bestätigung hatte die Umweltbehörde die Hamburgerinnen und Hamburger aufgefordert, bei Begegnungen mit dem Wolf Ruhe zu bewahren und Abstand zu halten. «Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn zu verfolgen oder zu füttern», hieß es.
Zudem wurde empfohlen, nicht wegzulaufen, sondern sich bei Bedarf durch lautes Sprechen oder Klatschen bemerkbar zu machen und sich langsam zurückzuziehen. Hunde sollten im Klövensteen und angrenzenden Gebieten «unbedingt an der kurzen Leine geführt werden».
Zuletzt hatte im Frühjahr ein junger Wolf in Hamburg für Schlagzeilen gesorgt. Ende März war er über die westlichen Stadtteile bis zur Binnenalster in der Innenstadt gelaufen. Zuvor hatte er sich in eine Einkaufspassage in Altona verirrt und dort nach Behördenangaben in Panik eine Frau verletzt. Am Jungfernstieg war das Jungtier schließlich von der Polizei eingefangen und später mit einem Sender versehen in Niedersachsen ausgewildert worden. Wenige Wochen später rissen die Funksignale ab. Die Umweltbehörde geht davon aus, dass das Tier tot ist.
Erst am Dienstag war nach Angaben des schleswig-holsteinischen Landesamts für Umwelt bei Moorege im Kreis Pinneberg ein Wolf gesichtet worden. Unklar war noch, ob ein in der Nähe verletztes Pferd mit dem Wolf im Zusammenhang steht. Auch der schleswig-holsteinische Teil des Klövensteens liegt im Kreis Pinneberg.
Dass ein Zusammenhang mit dem nun in Hamburg gesichteten Tier besteht, sei nicht sehr wahrscheinlich, sagte Wenzel. «Es gibt einen mutmaßlichen Wolfsvorfall in Schleswig-Holstein und eine bestätigte Wolfssichtung in Hamburg. Erst einmal spricht wenig dafür, dass es sich um ein und dasselbe Tier handelt. Es wird aber geprüft.»
Unterdessen ist in der Politik die Diskussion um den Umgang mit Wildtieren in einer Millionenstadt entbrannt. Während die CDU von der Umweltbehörde die Vorlage eines Plans mit klaren Handlungsabläufen für problematische Situationen fordert, sieht man bei der Linken keinen akuten Handlungsbedarf.
Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Ralf Niedmers, erinnerte an den Fall aus dem Frühjahr in Altona. «Damals wurde versprochen, dass die Umweltbehörde zügig reagiert, Vorsorge trifft und ein praxistaugliches Wolfsmanagement auf den Weg bringt.» Geschehen sei das bislang nicht.
«Dass der Tierschutz bei der CDU vom jagdpolitischen Sprecher gemacht wird, ist bezeichnend», sagte der Tierschutzexperte der Linksfraktion, Stephan Jersch. Mit der Wiederverbreitung des hierzulande einst vom Menschen ausgerotteten Wolfs nehme die Flächenkonkurrenz unter Mensch und Tier zu. «Und da braucht es von der menschlichen Seite auch ein gewisses Verständnis für die Tiere, die sich natürlich auch ihren Lebensraum suchen müssen.»
Eine Entnahme bei bloßer Sichtung eines wilden Tieres sehe das Bundesrecht nicht vor, sagte auch der Sprecher der Umweltbehörde. Mit Entnahme ist auch die planmäßige Tötung von Wildtieren gemeint. «Als Ultima Ratio ist die Entnahme eines Wolfes genau dann ein Mittel, wenn belegte Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen vorliegen, keine milderen Mittel wie eine Vergrämung zur Verfügung stehen und die Maßnahme verhältnismäßig ist.»
Um eine Abschussgenehmigung zu rechtfertigen, müsse ein Wolf seine Scheu vor Menschen verloren und ein gefährliches Annäherungsverhalten gezeigt haben. «Nach jetzigem Stand verhält sich der im Klövensteen gesichtete Wolf völlig unauffällig und artgerecht - das heißt: Er ist scheu, hielt sich bislang fern von Menschen auf und eine unmittelbare Gefahr besteht derzeit nicht», hieß es vom Sprecher der Umweltbehörde.
Die Vorwürfe der CDU wies Wenzel zurück. «Die Darstellung, dass es in Hamburg keine klaren Regeln und Maßnahmen für Wölfe im Stadtgebiet gebe, ist falsch.» So seien die am im April in Kraft getretenen Bundesregelungen zur Änderung des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes zügig umgesetzt worden. Momentan werde an einen revierübergreifenden Managementplan gearbeitet. «Dieser befindet sich in den finalen Zügen», sagte der.
Bis zu dessen Bekanntgabe gelte ein im Juni vorgestellter Leitfaden der Behörde, «auf dessen Grundlage auf etwaige Gefahren oder Schadensereignisse durch den Wolf jederzeit schnell und rechtssicher reagiert werden kann».