25. Juni 2026 – dpa
Im Januar waren die Aufführungen der Eutiner Festspiele für diese Saison abgesagt worden. Nun liegt dem Amtsgericht Eutin ein Insolvenzantrag gegen die Betreiber vor. Was bedeutet das?
Gegen die Eutiner Festspiel gGmbH ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Eutin (Kreis Ostholstein) gestellt worden. Das geht aus den aktuellen Insolvenzbekanntmachungen des Bundes und der Länder hervor.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der Eutiner Rechtsanwalt Maik Gareis bestellt worden. Das bestätigte seine Kanzlei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Er werde sich jetzt einen Überblick verschaffen und prüfen, ob der Grund für die Antragsstellung berechtigt ist.
Zuvor hatten die «Lübecker Nachrichten» berichtet. Nach Angaben der Zeitung hat ein Gläubiger bei Gericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Zur «Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen» sei die vorläufige Insolvenzverwaltung am 24. Juni angeordnet worden, heißt es in den Insolvenzbekanntmachungen. Verfügungen der Eutiner Festspiel gGmbH sind demnach nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Die Festspielsaison 2026 war nach Kontroversen zwischen der Festspielleitung und der Stadt bereits im Januar abgesagt worden. Auf der Seebühne soll es in diesem Sommer übergangsweise drei Konzerte des Schleswig-Holstein Musik Festivals (SHMF) geben. Ab dem kommenden Jahr soll das SHMF den Spielbetrieb für zunächst drei Jahre fest übernehmen.