16. Juni 2026 – dpa
Nur wenige Fälle strafrelevant: In Schleswig-Holstein gab es 2025 zwar 100 Hinweise zu möglichen Korruptionsfällen. Aber nur ein kleiner Teil davon führte zu Ermittlungen.
Im Norden hat es im vergangenen Jahr nur vereinzelt Ermittlungen zu Korruptionsfällen gegeben. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Anti-Korruptionsbeauftragte Cornelia Gädigk vorgelegt hat.
Nach etwa 100 Hinweisen zu möglicher Korruption wurde in zehn Fällen ermittelt. Der Großteil der Meldungen bezog sich den Angaben zufolge nicht auf strafbare Korruption, sondern auf Beschwerden über behördliche Entscheidungen oder wahrgenommene Ungleichbehandlung.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, ergaben sich nur in wenigen Fällen konkrete Hinweise auf strafbare Korruption. Die übrigen Fälle würden als Missverständnisse oder verwaltungsrechtliche Konflikte eingeordnet.
Der Bericht hebt hervor, dass die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst rechtstreu arbeite. Gleichzeitig gibt es weiterhin Beratungsbedarf, insbesondere im Umgang mit Vorteilen und Geschenken.
Die Hinweise kamen nicht nur von Privatmenschen, sondern auch von Beschäftigten von Behörden. In einem gemeldeten Fall aus einer Antikorruptionsstelle ging es um den Verdacht, dass Amtsträger durch Gutscheine Vorteile erhalten haben könnten. Die Beschäftigten hatten den Vorgang ordnungsgemäß gemeldet. Die Antikorruptionsstelle riet daraufhin dazu, direkt Strafanzeige zu erstatten.
In drei weiteren Fällen war bereits selbst Anzeige erstattet oder die Kommunalaufsicht informiert worden. Deshalb musste die Anti-Korruptionsbeauftragte dort nicht mehr tätig werden.
Zur Bekämpfung von Korruption gehört auch die Prävention. Nach Angaben der Anti-Korruptionsbeauftragten gibt es Präventionsmaßnahmen an öffentlichen Institutionen und Fachgespräche in Behörden.
Insgesamt seien 1.291 Hinweise eingegangen seit Einrichtung der Kontaktstelle zur Bekämpfung von Korruption 2007. Die Zahl der strafrechtlich relevant eingestuften Fälle erhöhte sich bis Ende 2025 auf 302.