29. September 2026 – dpa
Ein Onkologe, ein Apotheker, ein Unternehmensberater und teure Krebsmedikamente. Es geht um Betrug und Bestechung. Vor dem Landgericht Hamburg fällt das letzte Urteil.
Wegen Bestechlichkeit und bandenmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten hat das Landgericht Hamburg einen Arzt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung der Taterträge in Höhe von knapp 972.000 Euro bei dem 65-Jährigen an, wie eine Sprecherin mitteilte. In die Gefängnisstrafe flossen Strafen aus einem früheren Verfahren mit ein.
Der bereits vorbestrafte Onkologe aus Reinbek hatte nach Überzeugung des Gerichts mit einem Harburger Apotheker eine Vereinbarung getroffen, nach der dieser Rezepte für die Zubereitung hochpreisiger Krebsmedikamente - sogenannte Zytostatika - erhalten sollte. Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile erhalten.
Eine entsprechende Vereinbarung gab es demnach auch mit einem Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer Apotheke in Aschaffenburg unterhielt.
Der 66 Jahre alte Unternehmensberater wurde den Angaben zufolge von der Kammer bereits in der vergangenen Woche in einem abgetrennten Verfahren wegen Bestechung im Gesundheitswesen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren gegen den mitangeklagten Apotheker war bereits im Juli gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden.