29. September 2026 – dpa
Bei der Jagd hält ein 52-Jähriger seinen Freund für ein Wildschwein und schießt. Das Gericht verhängt zwei Jahre auf Bewährung und fordert eine Entschädigung für die Witwe.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - so lautet das Urteil für einen Jäger aus Niedersachsen, der Anfang 2025 seinen Jägerfreund bei einer Jagd in Mecklenburg-Vorpommern erschossen hat. Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte aus Cloppenburg habe an dem Abend im Januar 2025 «so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann», sagte der Richter. So habe der heute 52-Jährige nicht überprüft, ob es sich bei dem Punkt, den ihm sein Wärmebildgerät zeigte, wirklich um ein Stück Wild handelte.
Der Punkt war der 48 Jahre alte Jagdfreund, der auf einem Hochsitz in 142 Meter Entfernung vom Schützen saß. Er wurde von dem Schuss am Hals getroffen und verblutete in kürzester Zeit.
Dem Verurteilten legte das Gericht auf, der Witwe seines Jagdfreundes 9.000 Euro zu zahlen und bei der Schadenswiedergutmachung mitzuwirken. Sie war in dem Prozess Nebenklägerin. Ihre Anwältin hatte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den Schützen gefordert.
Die Nebenklage kann keine Berufung einlegen. Der Verteidiger des Schützen sagte der Deutschen Presse-Agentur, er werde seinem Mandanten empfehlen, das Urteil anzunehmen.