24. August 2025 – dpa
Während der Corona-Pandemie half der Staat gebeutelten Unternehmen und Selbstständigen. Doch nicht allen stand die Hilfe zu. Für die Justiz bedeutet das: viel Arbeit.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat bislang mehr als 700 Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Wirtschaftshilfen geführt. Die Verfahren richteten sich gegen rund 1.040 Beschuldigte, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Zahlen könnten in der Realität noch etwas höher ausfallen als angegeben, heißt es von der Anklagebehörde.
In ungefähr jedem vierten Ermittlungsfall (263) erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. 97 Beschuldigte sind bislang (Stand 18. August) von Gerichten verurteilt worden - zudem sind in 45 Fällen Geldstrafen verhängt worden. Derzeit laufen noch Verfahren gegen 135 Beschuldigte.
Wie hoch der Schaden ist, der aufgrund des Subventionsbetrugs entstanden ist, konnte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Die Summen werden nicht im System registriert, wie die Behörde mitteilte.
Während der Corona-Pandemie bewilligte der Staat mehrere Wirtschaftshilfen: Zunächst legte der Bund die Soforthilfe auf, welche die Existenz von Kleinunternehmen und Selbstständigen während des ersten Lockdowns sichern sollte. Danach folgte unter anderem die Überbrückungshilfe für Unternehmen aller Größen, wobei einige Ausnahmen galten.
Aus einer Antwort des Senats im Juli auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ging hervor, dass Empfänger der Hilfen noch 358 Millionen Euro an die Stadt zurückzahlen müssen, weil ihnen das Geld nicht zustehen soll. Rund 2.000 Forderungen seien offen. Zur Rückzahlung aufgefordert zu werden, ist aber ein normaler Vorgang, und setzt kein Fehlverhalten voraus.
In Hamburg sind nach Zahlen der Finanzbehörde insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro Corona-Hilfe ausgezahlt worden, um Selbstständige und Unternehmen zu unterstützen.