11. Juni 2026 – dpa

Justizministerkonferenz

Minister beraten über Verschärfung des Sexualstrafrechts

Ein neues «Nur Ja heißt Ja»-Modell soll das Sexualstrafrecht in Deutschland verschärfen - nur eines von vielen Themen, die die Justizminister bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg beschäftigen.

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Bargeldloses Bezahlen wird immer beliebter. Oft geht der Vorgang auch ohne PIN-Eingabe. Aus der Sicht Bayerns gibt es hier aber eine strafrechtliche Lücke bei Missbrauch. (Illustration)

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ist eines der Schwerpunktthemen der Justizministerkonferenz, die in Hamburg zu ihrer Frühjahrstagung zusammengekommen ist. Für das zweitägige Treffen in der historischen Speicherstadt liegen nach Angaben der Jumiko-Vorsitzenden, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, 60 Beschlussvorschläge auf dem Tisch - mit einer großen Bandbreite.

«Von den Themen zur sexuellen Selbstbestimmung über organisierte und extremistisch motivierte Kriminalität bis hin zur Resilienz des Rechtsstaats und Beschleunigung von Verfahren ist alles dabei», sagte die Grünen-Politikerin.

Mit allein drei Anträgen aus Hamburg will Gallina zehn Jahre nach der Reform des Sexualstrafrechts nach ihrer Ansicht weiter bestehende Schutzlücken schließen. Dabei wird sie auch von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstützt.

So soll ein sogenanntes «Nur Ja heißt Ja»-Modell das seit der Reform 2016 geltende «Nein heißt Nein»-Modell ablösen. Damit wäre künftig schon das Fehlen einer freiwilligen und erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit. Bisher werden sexuelle Handlungen grundsätzlich dann bestraft, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden.

Mit einem weiteren Beschlussvorschlag sollen die Verjährungsfristen für Sexualstraftaten verlängert werden, um auch bei erst spät bekanntgewordenen Taten sexualisierter Gewalt eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Zudem muss aus Sicht Gallinas auch die Nichtanzeige von geplanten schweren Sexualstraftaten künftig unter Strafe gestellt werden - wie bereits bei anderen schweren Straftaten wie Mord oder räuberischer Erpressung.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will sich in Hamburg für härtere Strafen für verbotene Geldabhebungen mit Bankkarten ohne PIN-Eingabe einsetzen. Derzeit werden solche Missbräuche nur als Missbrauch oder als Datenveränderung geahndet. Dies hält Eisenreich für nicht angemessen.

Bayerns Antrag fordert deshalb eine Strafbarkeit als Computerbetrug gemäß Paragraf 263a des Strafgesetzbuchs. Bei einer Verurteilung drohten dann bis zu fünf Jahre Haft oder eine empfindliche Geldstrafe.

«Kein Strafgericht käme auf die Idee, den Dieb eines Portemonnaies mit Bankkarte auch wegen Datenveränderung zu verurteilen», sagte Eisenreich der dpa. «Wer eine gestohlene oder gefundene Bankkarte zum Einkaufen einsetzt, will sich bereichern. Das muss auch zum Ausdruck kommen.» Gleiches müsse auch für Fälle bei unbefugter Zahlung mit Smartphones oder Smartwatches gelten.

Auf dem anlässlich der Frühjahrstagung gleichzeitig abgehaltenen Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister kündigte Bundesministerin Hubig an, dass der Bund im Rahmen der Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat für Projekte zur Digitalisierung der Justiz 210 Millionen Euro bereitstellen wolle.

Die Verhandlungen stünden vor dem Abschluss, sagte Hubig. «Die Digitalisierung der Justiz soll im neuen Pakt eine zentrale Rolle einnehmen.» Ziel müsse sein, «dass diese Investitionen für die Bürgerinnen und Bürger auch schnell unmittelbar spürbar werden – in Form einer Justiz, die technologisch auf der Höhe der Zeit und möglichst einfach zugänglich ist».

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