25. September 2026 – dpa
Wie politisch darf Schule in der heißen Wahlkampfphase sein? Wer auf dem Podium sprechen darf und wann Grenzen gesetzt werden.
Gut ein halbes Jahr vor der Landtagswahl hat das Bildungsministerium den Schulen Hinweise zum Umgang mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Äußerungen im Unterricht gegeben. «Ich möchte die Lehrkräfte ermutigen, in Diskussionen zu gehen und für unsere Verfassung und den Rechtsstaat Position beziehen», sagte Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU). Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
«Demokratie wird gelernt und erlebt. Deshalb stärken wir die politische Bildung an Schulen», sagte Stenke. Alles Wesentliche habe das Ministerium in einem Schreiben und einem FAQ (Fragen und Antworten) zusammengefasst. «Wir unterstützen unsere Schulen auch bei schwierigen Fragen und lassen sie nicht alleine.»
Die Schulen sollen in der heißen Wahlkampfphase in den sechs Wochen vor der Landtagswahl am 18. April bei Podiumsdiskussionen und anderen politischen Veranstaltungen in besonderer Weise auf Ausgewogenheit achten. Bei Podiumsdiskussion soll laut Erlass zur politischen Bildung an Schulen nicht nur jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Parteien eingeladen werden, die im Land- oder Bundestag sitzen. Es sollen auch Vertreterinnen und Vertreter der Parteien, «die sehr wahrscheinlich neu in das Parlament gewählt werden (Wahlkandidaten/-innen), Gelegenheit zur Teilnahme erhalten». Die Veranstaltungen sollen im Unterricht vor- und nachbereitet werden.
Es können beziehungsweise müssen demnach aber Personen von solchen Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn öffentlich bekannt ist, dass sich diese in der Vergangenheit extremistisch oder verfassungsfeindlich geäußert haben oder bewusst an einer extremistischen Veranstaltung teilnahmen. Gleiches gilt, wenn solche Äußerungen auf der Podiumsdiskussion fallen.
Das Neutralitätsgebot von Schulen gegenüber politischen Parteien bedeutet nach Angaben des Bildungsministeriums aber nicht, dass diese sich im Unterricht nicht kritisch mit Parteien auseinandersetzen dürfen, sofern dies sachlich und ausgewogen erfolge. Zum Bildungsauftrag gehöre insbesondere auch die Erziehung zur freien Selbstbestimmung in Achtung Andersdenkender. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag sei «nicht wertneutral oder beliebig, sondern verlangt ein aktives Einstehen für die verfassungsgemäße Grundordnung».
Lehrkräfte können im Unterricht auch Programme und Aussagen im Unterricht analysieren, wenn dabei für alle Parteien die gleichen Maßstäbe angewandt werden. Nicht zulässig seien jedoch pauschale Abwertungen einzelner Parteien. «Es sollte bei der kritischen Analyse ein Bezug auf konkrete und belegte Aussagen hergestellt werden, nicht auf persönliche Interpretationen der Lehrkraft.»