29. Juli 2026 – dpa
Einen Monat, nachdem sechs Menschen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade erschossen wurden, sind noch viele Fragen offen. Der Tatverdächtige ist tot, gegen zwei Frauen wird weiter ermittelt.
Hinterbliebene hoffen auf einen Prozess, Politiker fordern eine Aufklärung der Todesumstände des Tatverdächtigen und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Frauen wegen Mordes - einen Monat nach der schrecklichen Tat in Stade sind viele Fragen ungeklärt. «Das ist alles offen, ich kann keine Versprechungen machen, ob angeklagt wird», sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade, Julia Pirk. «Menschlich kann ich das gut nachvollziehen.»
Die 34 Jahre alte Kindsmutter und die 65 Jahre alte Fahrerin des Fluchtautos stehen weiterhin unter Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. «Wir sind im Ermittlungsstadium, Beschuldigte in Strafverfahren müssen sich nicht äußern», erklärte Pirk. Für die Medien sei die 65-Jährige nicht erreichbar, für die Behörde aber schon.
Derzeit wartet die Staatsanwaltschaft auf die Ergebnisse der Obduktion des 45-Jährigen. Er soll sich am 21. Juli in der JVA Bremervörde mit Oberbekleidung stranguliert haben. «Wir haben festzustellen, ob es ein Suizid ist. Bisher haben wir keine Anhaltspunkte dagegen», sagte Pirk. Mögliche Vorstrafen in der Türkei träten in den Hintergrund, weil gegen Verstorbene nicht ermittelt werde.
Die Staatsanwaltschaft Hannover untersucht unterdessen, wer für die Hirnblutung des Säuglings im Vorfeld der Tat mit sechs Toten in der Mutter-Kind-Einrichtung verantwortlich war. Ein medizinisches Gutachten eines speziellen Sachverständigen aus Nordrhein-Westfalen soll frühestens Ende August vorliegen. Es soll Aufschluss darüber geben, ob die Verletzung durch ein Schütteltrauma entstand. «Wir lassen das anhand der Arztbriefe überprüfen, das ist obligatorisch», sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer in Hannover.
In einem Brief der 65-Jährigen - angeblich der Patentante des Babys - ist von einem Unfall die Rede. Nach dem Tod des Vaters wird nun zudem untersucht, ob eventuell die Mutter für den Vorfall verantwortlich war. Danach war das Sorgerecht beiden entzogen worden, die 34-Jährige lebte mit dem Säugling in der Einrichtung in Stade. Bei Misshandlung von Schutzbefohlenen könnte eine Anklage oder sogar ein Haftbefehl folgen. Fallengelassen wurden die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen mit türkischem Pass wegen Bedrohung der Ärzte.
Opferanwalt Steffen Hörning und Politiker fordern die Aufarbeitung des Todes in der JVA. Er ist davon überzeugt, dass es falsch war, die Haftbedingungen für den mutmaßlichen Täter zu lockern. Bereits in der Vergangenheit sei er hoch manipulativ in Erscheinung getreten. Der 45-Jährige hatte anfangs unter besonderer Beobachtung gestanden, die nach Einschätzung einer Psychologin schrittweise gelockert und schließlich ganz aufgehoben worden war.
Hörning, der zwei hinterbliebene Familien vertritt, weist auf die schwierige Bewältigung des Geschehens ohne einen Mordprozess hin: «Dort möchten sie ihrem Familienmitglied ein Gesicht geben, von ihm erzählen.» Die Hinterbliebenen hofften dem Anwalt nach nun, dass man am Ende Beweise findet, dass die beiden Frauen in die Tat involviert waren und angeklagt werden.