07. Oktober 2025 – dpa
Ungebremst soll ein Transporter auf der Autobahn 7 in ein Stauende gerast sein. An den Folgen der Kollision sterben eine Frau und ihr ungeborenes Kind. Was der Grund für den tragischen Vorfall ist.
Für den Tod einer schwangeren Frau bei einem Auffahrunfall bei einem Autobahnstau muss sich ein Transporterfahrer vor dem Amtsgericht Norderstedt verantworten.
Zu Prozessbeginn legte der 42-Jährige ein umfassendes Geständnis ab und wandte sich im Saal an die als Nebenkläger auftretenden Eltern der gestorbenen 30-Jährigen. «Diese Tragödie, all das, was passiert ist, bedauere ich zutiefst. Es tut mir sehr leid», gab eine Übersetzerin die Worte des wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mannes wieder. In seinem letzten Wort sagte er: «Ich weiß, dass ich schuldig bin.»
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. März 2024 bei Alveslohe (Kreis Segeberg) mit Tempo 120 auf der Autobahn 7 in Richtung Flensburg in das Auto am Stauende gefahren zu sein. Als Grund gab der Mann vor Gericht an, er habe sein Mobiltelefon als Navigationsgerät genutzt und wollte gerade das Ladekabel des Gerätes anschließen. Laut einem Gutachten war lediglich eine Lenkbewegung kurz vor dem Aufprall auf das am Stauende stehende Auto festzustellen.
Bei dem folgenden Aufprall erlitt die im siebten Monat schwangere Frau lebensgefährliche Verletzungen. Ihr Kind wurde einen Tag später tot entbunden. Die Frau starb zwei Tage nach dem Unfall an ihren schweren Verletzungen. Außerdem wurden drei weitere Menschen verletzt.
Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr und zwei Monate wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Die Verteidigerin beantragte eine Geldstrafe. Das Urteil sollte gegen Mittag verkündet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beträgt das Höchststrafmaß fünf Jahre.