11. November 2025 – dpa

21. Verhandlungstag

Verteidigung beantragt Aussetzung des Block-Prozesses

Die Verteidigung im Prozess um die Entführung der Block-Kinder will die Aussetzung des Hauptverfahrens. Der Anwalt von Ex-Sportmoderator Gerhard Delling nennt die Gründe.

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Die Verteidigung des Angeklagten Gerhard Delling beantragte die Aussetzung des Verfahrens.

Im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung die Aussetzung des Hauptverfahrens beantragt. Durch die nachträgliche, förmliche Beschlagnahme aller Dateien auf 34 Handys, Mobilgeräten und Laptops der Angeklagten durch das Landgericht sei der Aktenbestand um mehr als ein Terabyte an Daten gewachsen. Der Umfang sei so groß, dass die Verteidigung zur angemessenen Vorbereitung eine Aussetzung brauche, erklärte der Verteidiger von Gerhard Delling, David Rieks.

Dem Antrag schlossen sich der Verteidiger von Christina Block und die Anwälte von vier weiteren Angeklagten an. Der Verteidiger eines mitangeklagten Anwalts der Familie Block stellte einen eigenen Antrag auf Aussetzung des Prozesses. Auf dem beschlagnahmten Laptop seines Mandanten seien viele Daten von Verfahren, die mit dem Block-Prozess nichts zu tun hätten. Bei einem Berufsgeheimnisträger sei die Kommunikation besonders geschützt, erklärte Verteidiger Marko Voß.

Anwalt Philip von der Meden, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel als Nebenkläger vertritt, sprach sich dafür aus, den Beschluss zur Beschlagnahme vom 27. Oktober 2025 abzuwandeln und auf die bereits durch die Anklage bekannten Dateien zu beschränken. Über den Antrag der Verteidiger muss die Strafkammer entscheiden. Eine konkrete Frist dafür gibt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht.

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