23. September 2026 – dpa
Der 30. Verhandlungstag im Fall des getöteten achtjährigen Fabians aus Güstrow war kurz. Offene Beweisanträge wurden abgelehnt. Befindet sich der Mammutprozess auf der Zielgeraden?
Der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow könnte sich seinem Abschluss nähern. Am inzwischen 30. Verhandlungstag gab der Vorsitzende Richter, Holger Schütt, am Landgericht Rostock bekannt, dass das Gericht zwei bis zuletzt offene Beweisanträge der Verteidigung der 30 Jahre alten Angeklagten ablehnt.
Schütt sagte zudem dem psychiatrischen Gutachter, der Angaben zur Schuldfähigkeit der Frau machen soll, er solle seine Aussage für den kommenden oder darauffolgenden Verhandlungstermin vorbereiten. Derartige Gutachten werden in der Regel am Ende der Beweisaufnahme vorgestellt.
Laut Anklage soll die Frau am 10. Oktober 2025 Fabian aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.
Der Prozess läuft seit Ende April. Einen ursprünglich für Freitag angesetzten Termin strich das Gericht. Damit sind aktuell noch fünf Termine angesetzt: zwei Anfang Oktober und drei Ende Oktober beziehungsweise Anfang November. Neben dem psychiatrischen Gutachten stehen die Plädoyers, gegebenenfalls das letzte Wort der Angeklagten und die Urteilsverkündung aus.
Ein Verteidiger sagte, seine Mandantin werde absehbar die Möglichkeit nutzen, sich abschließend zu äußern. Die Einlassung wäre das Ende der Verhandlung. Ein Urteil muss laut Strafprozessordnung spätestens zwei Wochen danach verkündet werden.
Beobachter rechnen damit, dass angesichts dieser Frist und damit die Schlussvorträge nicht auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt werden, die Plädoyers Ende Oktober und die Urteilsverkündung dann Anfang November erfolgen könnten. Ein Verteidiger der Angeklagten ließ allerdings offen, ob er am nächsten Verhandlungstag nochmals neue Beweisanträge stellt.