03. September 2026 – dpa
Im Prozess um den getöteten Fabian stehen die Aussagen mehrerer kindlicher Zeugen im Widerspruch zur Darstellung der Staatsanwaltschaft. Die Zuverlässigkeit der Aussagen ist umstritten.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod des kleinen Fabian aus Güstrow haben mehrere Kinder ausgesagt, den Jungen am Tag seines Todes zur mutmaßlichen Tatzeit oder später gesehen zu haben. Zwei Mitschüler erklärten bei der per Videoschalte durchgeführten Befragung, sie hätten Fabian auf der anderen Straßenseite gesehen, nachdem sie aus der Schule kamen. Sie hätten sich auch kurz gegrüßt. «Er hat auch zurück "Hallo" gesagt», erinnerte sich einer der Jungen.
Die Videobefragung hatte der Vorsitzende Richter Holger Schütt zum Schutz der Kinder angeordnet. Damit sollte auch der Stress für die sichtlich aufgeregten minderjährigen Zeugen gemindert werden.
Das Treffen, so erinnerte sich der erste Zeuge, soll demnach zwischen 13:30 Uhr und 14:00 Uhr stattgefunden haben. Übereinstimmend berichteten beide Zeugen davon, dass Fabian zu der Zeit mit dem Fahrrad unterwegs gewesen sei. Einer der beiden Zehnjährigen meinte sich daran zu erinnern, dass Fabian einen Pullover und eine Jogginghose getragen habe.
Die Aussagen der beiden stehen im Widerspruch zur Darstellung der Staatsanwaltschaft zum Tathergang, wonach Fabian zu dem Zeitpunkt schon tot war. Die Anklage verdächtigt eine 30-jährige Frau aus dem näheren Familienumkreis der Tat. Demnach lockte sie den achtjährigen Fabian, den seine Mutter an dem Tag wegen Unwohlseins nicht zur Schule geschickt hatte, am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow.
Sie habe ihn dann aus der Stadt gebracht, an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt, so die Staatsanwaltschaft. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat ab.
Unklar bleibt, wie zuverlässig die Aussagen der beiden Zehnjährigen sind. Zumindest einer der beiden konnte nicht mit Gewissheit sagen, ob das Treffen am Tag der Ermordung oder einen Tag früher stattgefunden hat.
Widersprüche gibt es zudem in der Darstellung des weiteren Geschehens: Einer der Jungen berichtete von einer zweiten Begegnung in der Stadt etwa 15 Minuten später. Dabei sei er schon allein gewesen, sein Freund sei nach Hause gegangen. Dieser wiederum erklärte, den Nachmittag bei seinem Schulkameraden verbracht zu haben.
Noch mehr Fragen wirft die Aussage eines nun zwölfjährigen Nachbarmädchens auf, die Fabian eigenen Angaben nach nur vom Sehen kannte. Sie habe den Jungen am 10. Oktober zwischen 14 und 15 Uhr «direkt vor meiner Haustür, also schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite gesehen», gab die Zeugin in der Videobefragung zu Protokoll. Zwei schwarz gekleidete Männer seien ihm gefolgt.
Fabian habe sich mehrfach umgedreht, sei immer schneller gegangen und in eine Nebenstraße eingebogen, sagte sie. Laut der Augenzeugin war der Junge zu der Zeit zu Fuß unterwegs.
Die Staatsanwaltschaft wies in einer anschließenden Bewertung der Zeugenaussagen darauf hin, dass das Mädchen gegenüber der Polizei andere Angaben gemacht habe - demnach habe es sich zunächst um einen Verfolger gehandelt und dieser habe Fabian schon berührt.
Insgesamt seien die Zeugenaussagen der drei Kinder unzuverlässig, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. «Die zeitliche Einordnung ist sehr inkonstant.» Er gehe davon aus, dass die Jungen Fabian am Tag vor der Tat gesehen haben.
Die Verteidigung hingegen bezeichnete zumindest die Mitschüler Fabians als glaubwürdige Zeugen. Es sei klar, dass sie sich nicht mehr an jedes Detail erinnerten, doch zugleich sei auch deutlich geworden, dass sie nichts dazu erfinden würden, wenn sie sich an etwas nicht mehr erinnerten, sagte Anwalt Andreas Ohm. Eine tiefergehende Befragung der Kinder hatten sowohl Anklage als auch Verteidigung unterlassen.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 10. September anberaumt. Dann soll die Angeklagte nach ihrer langen Erklärung vor einigen Wochen Fragen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts beantworten.