27. November 2025 – dpa

Flüssigerdgas

LNG-Terminal – Betrieb ohne Landstrom beschäftigt Gericht

Anders als eigentlich geplant läuft das Rügener LNG-Terminal ohne Landstrom. Ein Bundesgericht soll nun klären, ob es deshalb ein zusätzliches Genehmigungsverfahren braucht.

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Ein Verfahren zur Änderung der Genehmigung für das Rügener LNG-Terminal ist nun auch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. (Archivbild)

Die ursprünglich für das Rügener LNG-Terminal geplante, aber nicht installierte Landstromanbindung beschäftigt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort hat der Terminaltreiber Deutsche Regas Klage gegen ein laufendes Verfahren des StALU Vorpommern (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt) eingelegt. Die Behörde hält eine Änderungsgenehmigung für notwendig, weil das Terminal entgegen dem ursprünglichen Antrag ohne Landstromanbindung mittels Kraft‑Wärme‑Kopplung (KWK) läuft. Das zuständige Schweriner Umweltministerium bestätigte die Klage, über die zuvor der NDR berichtet hatte.

Das Terminal setzt statt der ursprünglich geplanten Anlage auf Generatoren zur Stromerzeugung, was Emissionen verursacht. Katalysatoren und Schallschutzeinrichtungen sollen diese reduzieren.

Das Gericht sowie die Verfahrensbeteiligten wollten sich nicht inhaltlich zum Rechtsstreit äußern. Laut Gericht soll am kommenden Mittwoch in Leipzig öffentlich verhandelt werden. Demnach geht es um zwei Klagen. Auch Gerichtsentscheidungen könnten dann schon fallen. «Normalerweise ist noch am Verhandlungstag mit einer Verkündung zu rechnen», schrieb eine Gerichtssprecherin. Dies hinge aber vom Verlauf ab.

Nach früheren Angaben des Umweltministeriums darf die Deutsche Regas noch bis Ende des Jahres das Terminal auch ohne Änderungsgenehmigung ohne Landstrom betreiben. Eine entsprechende Übergangsfrist war demnach im Sommer verlängert worden.

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