15. September 2026 – dpa

Gesundheit

MV-Landesregierung kritisiert Benachteiligungen nach Krebs

Noch immer muss bei manchen Vertragsabschlüssen eine zurückliegende Krebserkrankung erwähnt werden, kritisiert Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung. Sie will das ändern.

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Die Deutsche Krebshilfe kritisiert, dass Überlebende einer Krebserkrankung oft noch lange danach Nachteile haben, etwa beim Abschluss von Krediten. Mecklenburg-Vorpommern startet jetzt einen Vorstoß im Bundesrat. (Archivbild)

Mecklenburg-Vorpommern fordert ein «Recht auf Vergessen» einer überstandenen Krebserkrankung. «Heute sind zahlreiche Krebserkrankungen heilbar und lassen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln», erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach einer Sitzung des Landeskabinetts, in der ein Vorstoß im Bundesrat beschlossen wurde.

Bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen müssten Menschen in Deutschland ihre überstandene Krebserkrankung immer noch angeben. Auch Adoptionen könnten dadurch schwieriger werden oder ganz scheitern. Das dürfe nicht sein, so Schwesig.

Der Deutschen Krebshilfe zufolge gilt in Deutschland ab dem 20. November ein neues Gesetz, das bei Verbraucherkrediten ein Recht auf Vergessenwerden 15 Jahre nach einer Krebserkrankung vorsieht. Das gelte aber nicht für Immobilienkredite oder Kredite über 100.000 Euro, kritisiert die Organisation.

Die Schweriner Landesregierung will mit ihrer Entschließung im Bundesrat erreichen, dass die Bundesregierung ein «Recht auf Vergessenwerden» einer überstandenen Krebserkrankung schafft. Nach Ablauf bestimmter Fristen sollen Betroffene demnach künftig weder über eine überwundene Krebserkrankung informieren noch diese offenlegen müssen. Bereits gespeicherte Daten über eine überwundene Krebserkrankung sollen laut der Forderung aus Schwerin nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.

Nach Angaben von MV-Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) gilt in Belgien, Frankreich und Spanien eine Frist von fünf Jahren, nach der eine überwundene onkologische Erkrankung nicht mehr berücksichtigt werden dürfe. Auch für Betroffene anderer Krankheiten sollte nach Bernhardts Worten ein «Recht auf Vergessenwerden» geschaffen werden.

Schwesig erklärte, sie wisse um die Belastung für die Betroffenen. «Man hat den schweren Weg der Genesung geschafft und muss sich danach trotzdem mit Benachteiligungen auseinandersetzen.» Die heute 52-Jährige hatte vor sieben Jahren eine Brustkrebs-Erkrankung bekanntgegeben. Im Mai 2020 erklärte die Politikerin, die Therapie sei erfolgreich abgeschlossen und sie gelte als geheilt.

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