25. November 2025 – dpa
Der Angeklagte trank mit dem späteren Opfer in der gemeinsamen Unterkunft Alkohol. Sie gerieten in Streit und der spätere Täter fühlte sich vom anderen bedroht, wie er im Prozess sagte.
Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Flüchtlings in einer Gemeinschaftsunterkunft an der Ostsee ist der Täter vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Der Mann habe in Notwehr gehandelt, entschied das Landgericht Schwerin nach Angaben eines Gerichtssprechers.
Laut Anklage soll der 47-jährige Mann Anfang Dezember 2024 in der gemeinsam bewohnten Unterkunft in Beckerwitz nahe Wismar mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen 50-jährigen Afghanen eingestochen haben. Das Opfer verblutete demnach noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte. Die Tatwaffe hatte laut Staatsanwaltschaft eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge.
Im Prozess gab der Angeklagte aus der Türkei in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung die folgenschwere Messerattacke zu. Schon zuvor habe es immer wieder Auseinandersetzungen gegeben, unter anderem im Streit um die Verteilung der Zimmer in der von drei Flüchtlingen unterschiedlicher Nationalität bewohnten Wohnung. An dem Abend sei der Konflikt nach fortwährenden Beleidigungen gegen ihn und seine Familie eskaliert, ließ der Angeklagte mitteilen.
Als sein Kontrahent einen «metallisch klingenden Gegenstand» ergriffen habe, habe er aus der Küche ein Messer geholt und im Handgemengen auf sein Opfer eingestochen. «Ich hatte Angst um mein Leben», ließ sich der Angeklagte zitieren. Er selbst habe eine Schnittwunde erlitten. Laut Staatsanwaltschaft waren beide Männer zur Tatzeit betrunken - der Angeklagte hatte 2,2 Promille Blutalkohol.
Verurteilt wurde der Mann am Dienstag in Schwerin zu zwei Monaten Haft ohne Bewährung - wegen Erschleichens von Leistungen, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Er sei einschlägig vorbestraft. Der Mann verließ das Gericht trotzdem als freier Mann, da er nach dem tödlichen Zwischenfall von Beckerwitz in Untersuchungshaft saß.