07. Mai 2025 – dpa
Der Rechtsstreit um gekündigte Bankkonten des Sachwalters der Nord Stream 2 AG in MV geht weiter. Die Angelegenheit liegt jetzt zur Berufung am Oberlandesgericht Rostock.
Der Sachwalter der verschuldeten Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 wehrt sich in zweiter Gerichtsinstanz gegen die Kündigung von Bankkonten bei der Sparkasse Vorpommern. Die Transliq AG habe am 2. Mai beim Oberlandesgericht Rostock (OLG) Berufung gegen ein Urteil des Landgerichtes Stralsund eingelegt, teilte eine Sprecherin des OLG mit. Zuvor hatte der NDR berichtet.
Das Stralsunder Landgericht hatte in seinem Urteil vom 11. März dieses Jahres Klagen des als Sachwalter bestellten Unternehmens Transliq AG gegen die Konto-Kündigung zurückgewiesen. Aus Sicht des Gerichtes gab es eine Grundlage für eine ordentliche Kündigung. Die Sparkasse hatte zur Begründung auf die Gefahr möglicher US-Sanktionen verwiesen.
Zuvor hatte das Gericht auch die Kündigung eines Kontos der Nord Stream 2 AG selbst für rechtens erklärt. Auch dagegen legte die Nord Stream 2 AG Berufung vor dem Oberlandesgericht Rostock ein. Allerdings signalisierte das OLG vorige Woche, dass diese Berufung «keine Aussicht auf Erfolg» habe.
Die Nord Stream 2 AG gehört dem russischen Gazprom-Konzern. Sie sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland liefern. Die fast zehn Milliarden Euro teure und 1.200 Kilometer lange Pipeline mit zwei Strängen wurde fertig gebaut, aber nie in Betrieb genommen.
Das umstrittene Gas-Geschäft wurde nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 auf Eis gelegt. Eine der beiden Röhrenstränge wurde bei einem Anschlag Anfang September 2022 zerstört, ebenso wie die beiden Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.