10. November 2025 – dpa
Mit hohem Tempo fährt ein Mann auf ein Auto auf, dessen Fahrerin bei dem Unfall stirbt. Ihm wird jetzt der Prozess vor dem Amtsgericht Schwerin gemacht. Das Landgericht sieht sich nicht zuständig.
Der Prozess um einen spektakulären Verkehrsunfall im Schweriner Stadtteil Lankow wird vor dem Amtsgericht Schwerin verhandelt. Das erklärte ein Sprecher des Landgerichtes nach einer Prüfung der Zuständigkeit, um die das Amtsgericht gebeten hatte. Weder der besondere Umfang noch die Bedeutung des Falles würden eine Eröffnung vor dem Landgericht rechtfertigen, sagt der Sprecher.
Angeklagt ist ein heute 70 Jahre alter Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Mann soll im Februar 2024 in einer Tempo-30-Zone in Lankow die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben. Mit mehr als 140 km/h soll er auf das Heck eines Autos aufgefahren, das dadurch gegen zwei weitere Fahrzeuge und einen Lichtmast geschleudert wurde. Die Fahrerin dieses Autos starb an den erlittenen Unfallverletzungen.
Der Fall war auch Teil der TV-Reportage-Reihe «Doc Caro - jedes Leben zählt» und hatte so überregional Aufmerksamkeit erregt. Das Amtsgericht in Schwerin hatte die Klage zunächst zurückgegeben und von der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen verlangt. Hintergrund waren Bedenken gegen die rechtliche Bewertung des Unfalls. Die Staatsanwaltschaft aber blieb auch danach bei einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
In Bezug auf den Umfang des Hauptverfahrens weiche die Beweisaufnahme nicht deutlich von vergleichbaren Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötungen im Straßenverkehr ab, für die die Amtsgerichte weit überwiegend zuständig seien, begründete das Landgericht nun seine Entscheidung. In diesen Verfahren müssten regelmäßig viele Zeugen zum Tatgeschehen vernommen und Sachverständige gehört werden.
Die Bedeutung des Falls rechtfertige keine Eröffnung vor dem Landgericht, weil kein überragendes, bundesweites Interesse vorliege und die Allgemeinheit nicht durch eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens besonders betroffen sei. Die Strafkammer könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine belastbaren Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Mordtatbestands erkennen, sagt der Sprecher des Landgerichts.
Wann die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht beginnt, steht noch nicht fest.