20. August 2026 – dpa

Landgericht Schwerin

Schuldunfähig? Prozess nach tödlichem Imbiss-Angriff startet

In Bad Kleinen soll ein Mann den Mitarbeiter eines Döner-Imbisses mit einem langen Küchenmesser angegriffen und tödlich verletzt haben. Nun soll geklärt werden, ob er unzurechnungsfähig war.

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Die Schweriner Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Totschlag vor. (Symbolbild)

Neun Monate nach dem tödlichen Messerangriff in Bad Kleinen (Landkreis Nordwestmecklenburg) hat am Landgericht Schwerin der Prozess gegen den Angeklagten wegen Totschlags begonnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte nach Angaben des Gerichts seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Im Raum stehen demnach eine verminderte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit infolge einer psychischen Erkrankung.

Der bereits vorbestrafte Angeklagte soll der Staatsanwaltschaft zufolge im November 2025 in einem Döner-Imbiss «unvermittelt ein dort liegendes 35 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen haben». Damit soll er mehrfach auf einen 31 Jahre alten türkischen Mitarbeiter des Imbisses eingestochen haben. Als dieser versucht habe, sich nach draußen in Sicherheit zu bringen, habe der Angeklagte ihn dort erneut attackiert.

Laut Anklage soll der damals 37-Jährige nach der mutmaßlichen Tat selbst den Notruf gewählt haben. Er wurde auf dem benachbarten Parkplatz eines Supermarktes festgenommen. Der verletzte Mann starb noch vor Ort. Trotz einer aufwendigen Suche mit Spürhunden und Drohnen wurde die mutmaßliche Tatwaffe demnach zunächst nicht gefunden.

Das Landgericht hat zunächst zehn Verhandlungstermine bis Mitte Oktober angesetzt.

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