30. Oktober 2025 – dpa
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald meint, dass sich das Land nicht ausreichend an der Kita-Finanzierung beteiligt. Jetzt befasst sich das Verfassungsgericht damit.
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat sich mit einer Klage des Landkreises Vorpommern-Greifswald gegen die Kita-Finanzierung des Landes befasst. Es ging am Donnerstag zunächst um die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Beide Seiten hätten ihre Argumente vorgetragen. Eine Entscheidung fiel der Sprecherin zufolge nicht.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er sich in seinen Rechten verletzt sieht. Im Kern geht es nach Aussage einer Gerichtssprecherin um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Verkürzt formuliert besagt dies mit Blick auf Land und Kommunen: Wer Leistungen bestellt, muss auch zahlen.
Nach Auffassung des Landkreises sei dies im Kindertagesförderungsgesetz von 2019 nicht hinreichend gewährleistet. Mit der vollständigen Abschaffung der Elternbeiträge durch dieses Gesetz sei der Festbetrag des Landes zwar auf 54,5 Prozent der tatsächlichen Kosten der Kindertagesförderung erhöht worden. Auch sei eine Pauschale eingeführt worden, die die Gemeinden an die Kreise und kreisfreien Städte zahlen müssten.
Aber nach Ansicht des Landkreises, der wie andere Kommunen und Kreise auch finanziell in Schwierigkeiten steckt, beteiligt sich das Land nicht in ausreichendem Maße. Die Verfassungsbeschwerde stammt bereits aus dem Dezember 2020.