20. Oktober 2026 – dpa

Urteil in einer Woche

Tödlicher Armbrustschuss - Angeklagter schuldfähig

Ein Streit zwischen zwei Nachbarn eskaliert. Einer greift zur Armbrust, schießt und verletzt den Kontrahenten tödlich. Vor Gericht wurden am vorletzten Prozesstag zwei Gutachten vorgelegt.

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Das Landgericht Neubrandenburg will sein Urteil verkünden.

Ein 51 Jahre alter Mann, der in Neustrelitz einen Nachbarn mit einer Armbrust erschossen haben soll, ist nach Einschätzung einer psychologischen Gutachterin schuldfähig. Zwar sei der Mann bei der Tat alkoholisiert gewesen. Gesichert sei er aber nur als leicht berauscht einzustufen, sagte die Sachverständige. Aus ihrer Sicht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann vermindert oder gar nicht schuldfähig ist.

Der Angeklagte sei nach der Tat in der Lage gewesen, Leute zu kontaktieren und habe den Beamten auch gezeigt, wo der Leichnam und die Armbrust liege. Zu möglichen Depressionen, Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen könne sie nichts sagen, da der Angeklagte ihr höflich, aber bestimmt gesagt habe, dass er nicht mit ihr sprechen wolle.

Der gelernte Zimmermann ist vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen Totschlags angeklagt. Er soll am 18. April dieses Jahres in dem zu Neustrelitz gehörenden Ort Prälank nach einem Streit einen 32 Jahre alten Nachbarn aus etwa zwei Meter Entfernung mit der Armbrust getötet haben.

In der Verhandlung sagte der Angeklagte am Vormittag, dass er die Armbrust nur mitgenommen habe, um sich zu schützen. Der tödliche Schuss traf den Nachbarn am Zaun zwischen den benachbarten Grundstücken. Das Opfer soll den Angeklagten zuvor telefonisch und per Sprachnachricht bedroht haben.

Der 51-Jährige, der sich seit dem 19. April in Untersuchungshaft befindet, hatte im Laufe des Prozesses ausgesagt, dass er den Nachbarn nicht habe töten wollen und im Affekt geschossen habe. Er selbst hatte die Polizei über den Notruf alarmiert.

Laut rechtsmedizinischem Gutachten drang der etwa 40 Zentimeter lange Pfeil an der rechten Halsseite ein. Der mehrschneidige Metallbolzen an der Spitze durchtrennte die Schlagader und blieb im Halswirbel stecken. Der Mann sei verblutet und schnell gestorben, sagte die Rechtsmedizinerin.

Mit Blick auf den Angeklagten ging die Medizinerin von einer Blutalkoholkonzentration von «deutlich über drei Promille» aus, wenn man die nach der Tat entnommenen Blutwerte entsprechend zurückrechne. In diesem Falle sei der Mann nach ihren Worten «hochgradig alkoholisiert» gewesen.

Die psychologische Sachverständige wies aber darauf hin, dass der Mann auch nach der Tat noch Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es wahrscheinlich, dass der Alkoholwert zum Tatzeitpunkt eher bei über zwei Promille gelegen habe. Es habe aber bei dem Angeklagten keine massiven Ausfallerscheinungen gegeben. Die Frage von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit stelle sich deshalb nicht.

Ursprünglich waren am Dienstag auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und ein Urteil erwartet worden. Der Vorsitzende Richter setzte aber dafür kurzfristig einen weiteren Verhandlungstermin am 27. Oktober an.

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