05. November 2025 – dpa

Regelwidriges Parken

Umwelthilfe: Städte in MV zu lässig bei Bürgersteig-Parkern

Viele Städte in Deutschland sind laut Umwelthilfe zu nachsichtig mit Gehwegparkern. Dabei gibt es klare Regeln. Eine Stadt in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Umfrage besonders fußgängerfeindlich.

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Viele Städte sind laut DUH zu nachlässig, wenn es um das Parken auf Bürgersteigen und Gehwegen geht. (Symbolbild), Foto: Uli Deck/dpa

In vielen größeren Städten in Mecklenburg-Vorpommern wird aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Auge zugedrückt, wenn Autofahrer rechtswidrig auf Bürgersteigen parken. Die Stadt Schwerin gibt an, das rechtswidrige Gehwegparken bis zu einer verbleibenden Restbreite von 1,20 Meter zu dulden und ist damit die fußverkehrsfeindlichste unter den in Mecklenburg-Vorpommern befragten Städten, teilte der Verein mit.

In Stralsund werde Gehwegparken «nur im Ausnahmefall» und bei einer dann notwendigen Restgehwegbreite von 1,50 Metern geduldet. Wann dieser Ausnahmefall konkret eintritt, sei nicht mitgeteilt worden, heißt es in einer Mitteilung der Umwelthilfe. In Rostock bleibt illegales Gehwegparken nach Angaben der Stadt bis zu einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,80 Metern ungeahndet.

Die Städte Greifswald und Neubrandenburg geben an, das verbotswidrige Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen grundsätzlich nicht zu dulden und sind damit nach Angaben der Umwelthilfe «die einzigen beiden der in Mecklenburg-Vorpommern befragten Städte, die einen rechtskonformen und akzeptablen Umgang mit dem Problem des Gehwegparkens pflegen».

Bundesweit hätten nur 33 von 105 dazu befragten Städten angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden, teilte der Verein mit. Die meisten Städte ignorierten hingegen die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach ein Gehweg im Regelfall mindestens 2,50 Meter breit sein müsse.

«Zu spüren bekommen das vor allem Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen angewiesen sind», heißt es in der Auswertung der DUH. Sie fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparkern. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen.

Die Straßenverkehrsordnung kann so ausgelegt werden, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen - etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Gehweg aufgebracht sind.

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