06. Oktober 2026 – dpa

Prozessauftakt

«Er hat die Taten gefilmt» – Prozess wegen Kindesmissbrauch

Er soll mehrfach Mädchen missbraucht und das Ganze gefilmt haben. Die Vorwürfe reichen bis nach Asien. Ein Hinweis kam aus den USA. Nach einem Rechtsgespräch kommt es zu einer Erklärung.

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Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, auf Reisen nach Asien mehrfach Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Ein wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagter Mann hat seine Taten gestanden. «Er hat die Taten gefilmt, er hat sie gespeichert, das ist so», sagte Anwalt Andreas Lange in einer Erklärung für seinen Mandanten beim Prozessbeginn am Landgericht Schwerin. Dem Angeklagten wird auch vorgeworfen, sich kinder- und jugendpornografische Inhalte über das Internet beschafft zu haben.

Zuvor hatte sich der 72-Jährige aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim am Vormittag zunächst nicht äußern wollen, wie Anwalt Lange zu Beginn der Verhandlung erklärte. Auf den Vorschlag des Verteidigers hin und mit dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft unterbrach der Vorsitzende Richter Armin Lessel daraufhin die Sitzung für ein Rechtsgespräch beider Seiten hinter verschlossenen Türen.

Nach rund zwei Stunden wurde die Verhandlung fortgesetzt. Das Gericht habe im Fall eines Geständnisses eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren für den Angeklagten in Aussicht gestellt, verkündete Richter Lessel. Der Mann sei bislang nicht vorbestraft, seine Taten seien teils lange her. Oberstaatsanwalt Jörg Seifert und der Anwalt des Angeklagten stimmten der vorgeschlagenen Ober- und Untergrenze zu. Mit dem Geständnis des Mannes in der anschließend vom Anwalt verlesenen Erklärung ist das Gericht nun grundsätzlich an diesen Rahmen gebunden.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann zwischen 2008 und 2012 jährlich nach Asien, genauer Vietnam und Kambodscha, gereist und dort Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbraucht haben. Seine Taten soll er fotografiert und gefilmt haben. Der Kontakt zu den Mädchen soll über bislang unbekannte Hintermänner entstanden sein.

Zudem soll der Senior zwischen 2022 und 2025 kinder- und jugendpornografische Inhalte aus dem Internet heruntergeladen oder dies versucht haben. Tausende entsprechende Dateien habe er auf verschiedenen Datenträgern gespeichert. Der Angeklagte habe beispielsweise auch über eine Suchmaschine selbst ein Foto hochgeladen, um darüber ähnliche Bilder zu finden. Insgesamt gehe es um 27 Straftaten, sagte Oberstaatsanwalt Seifert.

Wie Anwalt Lange in der Erklärung seines Mandanten verlas, arbeitete dieser zeitweise als Tauchlehrer in Asien. «Das hat ihn in diese Länder geführt», so Lange. Über eine andere Person sei der Senior «in die Szene hineingeraten». Dem Angeklagten sei sein Handeln klar gewesen, daher habe er im Internet auch mal zu Verhaltenstherapien recherchiert. «Ihm war bewusst, dass es eine tiefgreifende Thematik ist.»

Lange erwähnt auch, dass der Angeklagte in einem gesundheitlich schlechten Zustand sei. Zudem werde er in der Untersuchungshaft angefeindet.

Die Ermittlungsbehörden waren 2025 auf den nun Angeklagten aufmerksam geworden, wie ein Sprecher des Landgerichts im Vorfeld erklärte. Grund sei ein Hinweis einer US-Organisation im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht Schwerin daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss beantragt. Bei der Durchsuchung habe die Polizei laut Anklage Laptops und externe Festplatten mit unzähligen Dateien sichergestellt.

Seit März 2026 befindet sich der 72-Jährige, der im Rollstuhl sitzt, in U-Haft. Anfang Juni 2026 wurde demnach Anklage gegen ihn erhoben. Das Landgericht hat zunächst vier Verhandlungstermine angesetzt, der nächste ist für kommenden Donnerstag geplant. Neben drei Zeugen, darunter Polizeibeamte, sind auch zwei Sachverständige geladen. Ein Urteil könnte es bereits in den kommenden Tagen geben.

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