Ist es okay, dass die neue Bundesregierung Cannabis legalisieren will?
Montagsfrage vom 25.10.21
25.10.2021
Thema: Legalisierung von Cannabis
Wir diskutieren heute mit euch über die Legalisierung von Cannabis
Ist es okay, dass die neue Bundesregierung Cannabis legalisieren will? FDP, SPD und Grüne sind mitten in den Regierungsverhandlungen und immer wieder taucht das Thema "Legalisierung von Cannabis" auf. In Teilen der USA, in Kanada und Uruguay ist es bereits legal. In den Niederlanden darf man bis zu 5 Gramm besitzen und kann es in sogenannten Coffeeshops legal kaufen.
Vielen Dank, dass ihr so zahlreich abgestimmt habt. Morgens hielten sich die Stimmen für und gegen die Cannabis-Legalisierung noch die Waage. Zum Abend hin war immer mehr ein Trend zu erkennen. 61 Prozent für die Legalisierung, 39 Prozent sind dagegen.
WAS IST ERLAUBT?
25.10.2021
Cannabis was ist erlaubt
Nachrichtenredakteurin Ivonne Siegert-Machotzek klärt uns auf, was eigentlich beim Cannabis erlaubt ist und was nicht.
Grundsätzlich kann man sagen der Konsum ist nicht strafbar - alles andere schon.
Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten, da er rechtlich als „straffreie Selbstschädigung“ gilt. Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen an Cannabisprodukten, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen, werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Kleinstmenge in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei maximal 6 Gramm, das ist in etwa so viel wie ein Teelöffel Zucker. Geringe Mengen Cannabis werden beim Fund zwar beschlagnahmt, es muss aber nicht zwangsläufig vor Gericht verhandelt werden. Das wird dann im Einzelfall entschieden.
Ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis strafbar. Die Strafbarkeit beim Anbau von Cannabis beginnt mit dem Heranschaffen des Saatgutes an eine vorbereitete Fläche. Allerdings ist bereits der Erwerb und Besitz von Cannabissamen strafbar.
Philipp Amthor (CDU) spricht. , Foto: Christian Charisius/dpa
25.10.2021
Philipp Amthor zur Legalisierung von Cannabis
Philipp Amthor (CDU) sagt: "...man muss bei der Legalisierung vorsichtig sein und nicht nur den Konsumenten, sondern auch den Handel betrachten."
25.10.2021
Situation in Kanada
Hörerin Tina aus Schwerin berichtet über ihre Cannabis-Erfahrungen vor und nach der Legalisierung in Kanada.
25.10.2021
Welche Folgen hat eine Legalisierung?
Birgit Grämke von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV hat eine ganz klare Meinung zur Legalisierung.
Christian Schumacher, Chef der Polizeigewerkschaft aus MV
25.10.2021
Würde eine Legalisierung die Polizei entlasten?
Christian Schumacher, Chef der Polizeigewerkschaft aus MV sagt ganz klar nein. Eher im Gegenteil, es ist zu vermuten, dass neue Aufgabenfelder dazu kommen.
25.10.2021
Das größte Hanfanbaugebiet Deutschlands
Wilhelm Schekel ist Nutzhanfbauer aus der Region südlich von Mirow und berichtet von seinen Erlebnissen.
IST AUTOFAHREN UNTER CANNABIS-EINFLUSS STRAFBAR?
Das Fahren unter Cannabis- Einfluss ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein hohes Bußgeld, Punkte sowie ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Kiffen vor dem Autofahren ist im Grunde vergleichbar mit Alkohol am Steuer. Je nach Konzentration des Wirkstoffes und den Folgen der Fahrt, etwa ein möglicher Unfall, kommt auch ein Strafverfahren in Betracht. Hier gilt allgemein 1,0 Nanogramm THC – also einem Milliardstel Gramm pro Milliliter Blut als Grenzwert. Dieser kann je nach Dauer und Intensität des Konsums auch noch Tage nach dem letzten Zug gegeben sein.
Welche genaue Strafe zu erwarten ist, hängt wie immer vom Einzelfall ab. Bei einem erstmaligen Konsum ist noch nicht von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen und der Entzug der Fahrerlaubnis bleibt erspart. Dies ist ein wichtiger Unterschied. Nach einem Fahrverbot wird der Führerschein ohne Auflagen zurückgegeben. Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis muss diese neu beantragt werden und meist wird der Betroffene von der Führerscheinstelle zur Abgabe der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert.
Folgende Strafen sind möglich:
- bei einem ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot,
- beim zweiten Verstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot,
- beim dritten Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot,
- bei einer Straftat (durch die Fahruntüchtigkeit wurde ein Unfall verursacht oder ein Rechtsgut konkret gefährdet): Entziehung vom Führerschein, Geld- oder Freiheitsstrafe.