Corona-Tests an Kitas
Die Landesregierung will nach den Sommerferien den Regelbetrieb an Schulen und Kindertageseinrichtungen mit einer umfassenden Teststrategie begleiten. Sie soll Sicherheit im Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen schaffen. „Nach den Sommerferien wird es an den Schulen einen verlässlichen, täglichen Regelbetrieb geben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit der Teststrategie wollen wir allen Beteiligten mehr Sicherheit geben. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass wir uns heute beim MV-Gipfel auf diese Teststrategie verständigt haben“, betonte die Ministerin.
Derzeit bereitet die Landesregierung eine umfassende Teststrategie vor, die mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten abgestimmt wird. Sie besteht aus zwei Säulen: zum einen aus einer wissenschaftlich begleiteten Kohortentestung und zum anderen aus einer freiwilligen, flächendeckenden, asymptomatischen Testung (Präventiv-Testung) von Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern. Die wissenschaftlich begleitete Kohortentestung findet an ausgewählten Schulen und Kindergärten in den Hansestädten Greifswald und Rostock über einen Zeitraum von 10 Wochen in einem 2-Wochen-Rhythmus jeweils für 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräfte statt. Es sollen Personen zur Strichprobenziehung in den Alterskohorten U60 und Ü60 ausgewählt werden. Darüber hinaus sollen jeweils 150 Schülerinnen und Schüler sowie Kita-/Hort-Kinder getestet werden. Für die Präventiv-Testung erhält das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen und Schulen die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu 5 Terminen testen zu lassen. Die Testungen beginnen in der letzten Ferienwoche ab dem 27. Juli 2020 und können im Abstand von 14 Tagen bis zu den Herbstferien (39. KW) fortgesetzt werden. Dazu soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen werden.
Zwischenbilanz der Vor-Pfingst-Woche
Ungeachtet kritischer Stimmen hat Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) eine positive Zwischenbilanz des Kita-Betriebs für alle Kinder seit Montag gezogen. Fast drei Viertel der Mädchen und Jungen besuchen demnach wieder die Kita. Bei den Krippenkindern seien es 70 Prozent, bei den Kindergartenkindern 72 Prozent, sagte Drese am Donnerstag. In den Hort gingen zurzeit etwa 25 Prozent der angemeldeten Kinder. Dort werden schwerpunktmäßig Erst- und Zweitklässler betreut.
«Das sind bemerkenswerte Zahlen in der Übergangswoche, wir haben die doppelte Anzahl von Kindern in der Kita im Vergleich zur Vorwoche», betonte Drese. Die Kitas und die Jugendämter leisteten hervorragende Arbeit, um dieses Angebot zu gewährleisten. «Wir bieten den Kindern und ihren Eltern in Corona-Zeiten eine Kindertagesförderung fünf Tage die Woche, oft mehr als acht Stunden am Tag.» Garantiert sind derzeit bei berufstätigen Eltern sechs Stunden am Tag. In normalen Zeiten umfasst ein Ganztagsplatz 10 Stunden. Die Eltern bat die Ministerin um Verständnis für die Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen.
Am Vortag hatte die Erziehergewerkschaft GEW von schwierigen Bedingungen für die Erzieherinnen unter den gegenwärtigen Corona-Bedingungen berichtet. Es gebe zu wenig Personal, zu wenige Räume und zu große Gruppen. Eine Betreuung unter der Wahrung des Rechtes auf Bildung und eine das Kind schützende Umgebung sei unter den gegenwärtigen Voraussetzungen oftmals nicht möglich. Die Linke forderte in den Kitas Mindeststandards für die Corona-Zeit. Auf die Kritik ging Drese nicht ein.
Info-Materialien zum Start des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kitas
Mit der Aufnahme der Kinder im Vorschuljahr startet am 18.05.20 der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kitas. Ab dem 25.05.20 wird die Kindertagesförderung in einer weiteren Stufe ausgebaut. Dann können alle Kinder im Land im eingeschränkten Umfang ihre Krippe oder ihren Kindergarten wieder besuchen. Zum Start des eingeschränkten Kita-Regelbetriebs stellt das Schweriner Sozialministerium umfangreiche Informationsmaterialien für Einrichtungen, Fachkräfte und Eltern zur Verfügung ...HIER.
Kindertagesstätte schrittweise Öffnung ab 18.05.20
Für die Kinder vollzeitbeschäftigter Eltern soll spätestens vom 02.06.20 an wieder eine umfassende Betreuung in den Kitas und Krippen in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet werden. Wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag in Schwerin mitteilte, werde eine Betreuungszeit von täglich sechs Stunden sichergestellt; wo es möglich sei, auch länger. «Das ist eine echte Entlastung», betonte Drese mit Blick auf voll berufstätige Eltern, die wegen der coronabedingten Zwangsschließung der Kitas ihre Kinder zumeist selbst betreuen müssen. Zudem bekämen alle Kinder wieder die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein. Zunächst war eine Mindest-Betreuungszeit von lediglich 3,5 Stunden täglich bei gleichzeitiger Begrenzung der Gruppengrößen auf fünf bis zehn Kinder geplant gewesen. Daraufhin hatte es aber Proteste aus der Wirtschaft gegeben, die ihre Mitarbeiter wieder in die Betriebe holen will. Kritik kam auch von Kommunalverbänden, Kita-Trägern und Gewerkschaften. Die Kritikpunkte seien in mehrstündigen Gesprächen weitgehend ausgeräumt worden, sagte Drese.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat am Freitag, 15.05.20, ein eigenes Konzept vorgestellt (siehe auf dieser Seite weiter unten).
Nach ihren Angaben sollen vom 18.05.20 an zunächst die Vorschulkinder in die Kitas zurückkehren und am 25.05.20 der Übergang zum Regelbetrieb eingeleitet werden. Ziel sei es, die Kinder in den bekannten Gruppen und durch jeweils eine feste Bezugsperson betreuen zu lassen. Das solle die Ansteckungsgefahr mindern. Offene Betreuungskonzepte mit wechselnden Besetzungen und wechselnden Räumen seien unter den Bedingungen der Corona-Epidemie nicht mehr möglich, betonte Drese. Zum Teil müssten daher auch Sporträume für die reguläre Gruppenbetreuung genutzt werden. Der Vorsitzende des Landkreistages, der Neubrandenburger Landrat Heiko Kärger (CDU), begrüßte die Übereinkunft. «Unter den Corona-Bedingungen ist das das Machbare», sagte er. Die sechs Stunden Betreuungszeit seien ein Richtwert. Jede Einrichtung sei nun gehalten, individuelle Pläne zu erstellen, die nach Möglichkeit auch acht Stunden Betreuung erlaubten. «Das System ist nicht starr und kann somit vor Ort entwickelt werden», sagte Kärger. AUSFÜHRLICH: Kita-Plan vom 13.05.20.
Keine Verständigung gab es bislang zur Hortbetreuung. Dazu gibt es noch Gespräche. Nach den Plänen der Landesregierung sollen sämtliche Grundschüler vom 14.05.20 an mindestens für einen Tag je Woche wieder ihre Schulen besuchen.
ABC-Schützen kommen in diesem Jahr gegebenenfalls auch ohne Vorschuluntersuchung in die erste Klasse. Der Arztbesuch soll dann im Verlauf des ersten Schuljahres nachgeholt werden. Hintergrund: Die Gesundheitsämter sind wegen der Corona-Krise stark ausgelastet und schaffen die Vorschultests nicht überall termingerecht.
Eigenes Konzept der Kinderbetreuung im Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landkreis Vorpommern-Rügen wird das Betreuungsangebot für Kita-Kinder eigenständig aufgestocken. Trotz des nur eingeschränkten Regelbetriebs der Kits wird nach Rücksprache mit allen Einrichtungen nahezu eine Vollbetreuung angeboten. Konkret ist folgendes vereinbart:
- Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird für vollberufstätige Eltern ein acht Stunden Ganztagsplatz (statt der vom Land geforderteten Mindesbetreuung von sechs Stunden) angeboten.
- Für alle anderen Kinder soll ein tägliches Betreuungsangebot von vier Stunden am Vormittag ermöglicht werden.
Dabei kann es (muss es aber nicht) zu Einschränkungen bei den Öffnungszeiten kommen. Das Jugendamt empfiehlt, die Öffnungszeiten mit den Eltern abzustimmen und kann sich eine einheitliche Kernöffnungszeit im Landkreis zwischen 7:30 Uhr und 15:30 Uhr vorstellen. Zu beachten dabei ist, dass die Bedarfe der Eltern, deren Kinder sich bereits in der Notfallbetreuung befinden, zu berücksichtigen sind und hier eine individuelle Abstimmung mit den Eltern erfolgen soll. Mit der Kernöffnungszeit und der 8- bzw. 4-Stunden Betreuung (und individuellen Einzelfällen) könnte der Personaleinsatz in den Kitas effektiver vorgenommen werden. Alle Kinder, die bereits in die Notfallbetreuung ihrer Einrichtung aufgenommen worden sind, sollen weiter die Einrichtungen besuchen. Sie werden im Rahmen der neuen Regeln weiter betreut. Eine individuelle Abstimmung mit Eltern ist aber immer erforderlich. Wichtig ist, dass es keine Mischung von Gruppen auch im Laufe eines Tages gibt.
Für den Hort gibt es leider noch keine anschließende Regelung. Hierzu tagt die Expertenrunde noch.
RÜCKBLICK
In Mecklenburg-Vorpommern werden von Montag, 11.05.20, an die Einrichtungen der Kindertagespflege geöffnet. Wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) bekanntgab, werden dann eine Woche später die Kinder in die Kitas gehen können, bei denen im Sommer der Schuleintritt ansteht (Vorschule). Ab dem 25.05.20 beginne der Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder in Kitas und Krippen. In den Kitas und Krippen soll jeweils mindestens eine dreieinhalbstündige Betreuungszeit pro Tag ermöglicht werden. Wenn es weitere Kapazitäten geben sollte, werde das berufstätigen Eltern zugutekommen. Mit diesen Maßnahmen solle den Betroffenen schrittweise erleichtert werden, Beruf und Familie zu vereinbaren, sagte Drese. Wichtig sei auch, dass mit den Maßnahmen der Landesregierung den Kindern die Chancengleichheit gewährt werde.
Für die rund 4.500 Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern im Nordosten soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am 11.05.20 die reguläre Betreuung wieder beginnen. Eine Woche später, am 18.05.20, sollen nach Plänen des Sozialministeriums dann alle Vorschulkinder in die Kita zurückkehren können. Die Pläne sollen am Donnerstag Thema im Kabinett sein. Als erster Öffnungsschritt war am 27.04.20 die Notbetreuung deutlich ausgeweitet worden. Mehr Berufe von Eltern gelten seither als systemrelevant. Auch Alleinerziehende werden stärker berücksichtigt. Aktuell werden nach Angaben des Sozialministeriums rund 20 Prozent der landesweit rund 112.000 Kita-Kinder wieder betreut. Vor der Ausweitung der Notbetreuung waren es rund 4 Prozent gewesen. Die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern waren Mitte März geschlossen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Ende April musste eine Kita in Waren (Mecklenburgische Seenplatte) ihre Notbetreuung schließen, nachdem ein dreijähriges Kind positiv auf das Virus getestet worden war.
Die Notbetreuung für Kita-Kinder wird ab 27.04.10 deutlich ausgeweitet. Dann dürfen zum Beispiel die Kinder von Erziehern und Mitarbeitern ambulanter Pflegedienste, von Post- und Paketzustellern sowie von Mitarbeitern der Regierung und der Parlamente auf Antrag in die Kita gebracht werden, wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Freitag mitteilte. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) erklärte, die Regelungen für die Kitas gälten auch für die Notbetreuung für Schüler bis zur sechsten Klasse.
Als systemrelevante Bereiche gelten demnach künftig auch die veterinärmedizinische Notfallversorgung, die Krankenkassen, bestimmte Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, die Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungsstellen im Frauen- und Kinderschutz, soziale Kriseninterventionseinrichtungen, das Finanz- und Versicherungswesen, der Flug- und Schiffsverkehr, die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie bestimmte Bereiche in Informationstechnik und Telekommunikation. Das Sozialministerium nennt weiterhin die Straßenmeistereien und Straßenbetriebe sowie Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur, außerdem unabkömmliche Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen.
Die zuständigen Behörden rechnen laut Sozialministerium damit, dass 20 bis 25 Prozent der Kita-Kinder mit der ausgeweiteten Notfallbetreuung in die Kitas kommen könnten. Bisher sind es rund vier Prozent. Die Gruppen sollen wie bisher im Schnitt fünf Kinder umfassen, um den Hygieneschutz erfüllen zu können. «Wir öffnen die Kitas gezielt und mit Augenmaß», sagte Drese. «Der Infektionsschutz aller Beschäftigten in der Kindertagesförderung hat weiterhin oberste Priorität.» Bei der Erweiterung der systemrelevanten Berufsgruppen habe sich das Ministerium an Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen gehalten. In besonderen Härtefällen könnten die Jugendämter auch Ausnahmen bei berufstätigen Alleinerziehenden gewähren, wenn diese nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.
Darüber hinaus können Kinder die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppe tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. „Wir wenden damit die Ein-Elternteil-Regelung an. Voraussetzung dafür ist die Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig ist und die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz zwingend notwendig ist“, so Drese. Verstärkt werden auch Kinder aus Gründen des Kinderschutzes sowie aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen. Drese: „Es bleibt zudem dabei, dass in besonderen Härtefällen die Jugendämter Ausnahmen etwa bei berufstätigen Alleinerziehenden zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewilligen können.“
Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hat nach den Kita- und Hortschließungen jetzt eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die allermeisten Eltern hätten bereits am Übergangstag ihre Kinder zu Hause betreuen können. Weniger als vier Prozent der Kinder seien in die Notfallbetreuung gebracht worden. Auch wenn sich die Zahl der Kinder in der Notfallbetreuung nach Prüfung von Einzelfällen in den Jugendämtern noch leicht erhöhen könne, sei der Wert für eine wirksame Bekämpfung des Coronavirus sehr gut.
Alle Infos zum Kita-Betrieb ausführlich ...hier.
Wichtige Fragen und Antworten auf einen Blick ...hier.
LOHNERSATZ WEGEN KITA-NOTBETRIEBS
In der Corona-Krise will die Bundesregierung berufstätige Eltern deutlich stärker unterstützen als bisher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, 20.05.20, in Berlin, die Zahlung von staatlichem Lohnersatz für Väter und Mütter, die wegen eingeschränkten Kita- oder Schulbetriebs nicht arbeiten können, von bisher sechs auf maximal zwanzig Wochen zu verlängern. Die Leistung soll künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden können. Das trägt nach Angaben der Regierung der Tatsache Rechnung, dass der Kita- und Schulbetrieb durch mehr Notbetreuung und Schichtmodelle schrittweise ausgeweitet wird. Die Pläne stoßen auf Zustimmung aber auch Kritik.
WAS SICH KONKRET ÄNDERT: Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, kann für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. Die Verdienstausfallentschädigung soll nun pro Elternteil maximal zehn Wochen lang gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben.
Neu ist auch, dass die Leistung künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. «Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung», sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.
BETROFFENENZAHL INSGESAMT UNKLAR: Da die Erstattung in der Hand der Länder liegt, gibt es bisher keine bundesweiten Zahlen, wie viele Menschen die Regelung schon in Anspruch genommen haben. Einer Umfrage des «Handelsblatts» zufolge gingen in Nordrhein-Westfalen bisher mehr als 260 Anträge von Arbeitgebern ein, die sich die vorgestreckte Leistung erstatten lassen wollten, in Bayern knapp 900, in Mecklenburg-Vorpommern 553. In Thüringen waren es 2700, dabei seien aber auch Anträge auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund einer angeordneten Quarantäne enthalten gewesen.
Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst «keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit» gibt.
Die Bundesregierung hatte geschätzt, dass von den rund 4 Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf - darunter rund 620 000 Alleinerziehende - rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Würden alle davon die bisherigen sechs Wochen ausschöpfen, entstünden schätzungsweise Kosten von rund 3,2 Milliarden Euro.
BEDARFSPROGNOSE SCHWIERIG: Eine Prognose wieviele Menschen nun von der Ausweitung profitieren könnten, wagt die Regierung nicht. Zumal immer mehr Bundesländer Kita- und Schulöffnungen vorantreiben und sich die Betreuungsnotlage für Eltern damit zumindest im Gesamtblick zu entschärfen scheint. Sachsen hat seit Wochenbeginn Kitas und Grundschulen wieder im Regelbetrieb. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sollen ab 8. Juni alle Kinder wieder in Kitas und Tagespflege zurückkehren können.
Mehrere Medizinerverbände hatten dafür plädiert, Schulen und Kitas umgehend wieder zu öffnen. Das Übertragungsrisiko durch Kinder scheine gering, hieß es. Durch diese Empfehlung hat die politische Debatte über mehr Tempo bei der Rückkehr zum Schul- und Kita-Regelbetrieb weiter Fahrt aufgenommen.
WANN DIE REGELUNGEN IN KRAFT TRETEN: Wie viele der Corona-Schutzmaßnahmen wird auch die nun geplante Ausweitung der Lohnersatzzahlung für Eltern im Schnellverfahren umgesetzt. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Nach Angaben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne gemeinsam mit einem Gesetz zu Steuerhilfen in der Corona-Pandemie verabschiedet werden. Das steht nach bisheriger Planung am kommenden Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Bundesrat tagt wieder am 5. Juni. Unklar blieb am Mittwoch, ob die Regelung auch rückwirkend greift, in Fällen bei denen die bisherigen sechs Wochen Lohnersatzzahlung inzwischen ausgeschöpft sind.
Für Fragen zur Eltern-Entschädigung ist montags bis freitags von 08 bis 16 Uhr ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385/ 399-1111 geschaltet. Auch per Mail ist eine Kontaktaufnahme möglich: eltern.entschaedigung@lagus.mv-regierung.de
Alle Informationen inklusive Merkblatt und Antragsformulare findet ihr ...hier.
NOTFALL-KINDERZUSCHLAG
Derzeit kursieren Informationen, dass aufgrund der Corona-Krise jede Familie unabhängig vom Einkommen Anspruch auf den Notfall-Kinderzuschlag hat. Um ihn zu bekommen, muss der individuelle Bedarf jedoch weiterhin geprüft werden. Alle Infos vom Bundesministerium für Familien, Senioren Frauen und Jugend bekommt ihr ...hier.