Infos zur Schule

Schüler Schule fleißig - AdobeStock
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Nach den Schulferien: Wieder täglicher und verlässlicher Unterricht. Bei erfreulich positivem Infektionsgeschehen wird es im neuen Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler einen verlässlichen, täglichen Regelbetrieb an den Schulen unter Pandemiebedingungen geben. Ziel ist es, die Schulen weitestgehend in den Präsenzbetrieb zurückzuführen. Wo es nötig ist, soll dieser mit Elementen von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil die Corona-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 noch nicht beendet sein wird, sind weiterhin begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz notwendig. Die vorliegenden Regelungen sind Mindeststandards, die die jeweilige Schule unter den jeweiligen personellen und räumlichen Gegebenheiten vor Ort ausgestalten und ausbauen kann.
Im Schuljahr 2020/2021 ist das vorrangige Ziel des schulischen Regelbetriebs, die Stundentafeln vollumfänglich umzusetzen. Dies ist, soweit es die personellen und räumlichen Gegebenheiten vor Ort ermöglichen, im Präsenzunterricht abzusichern. Wo erforderlich, ist dieser durch Distanzunterricht zu ergänzen.

Die Schulen bilden gemäß dem fortgeschriebenen Hygieneplan für SARS-CoV-2 definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. Hierbei gilt für allgemein bildende Schulen:

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind eine definierte Gruppe.
  • Die Jahrgangsstufen 5 und 6 sind eine definierte Gruppe.
  • Die Jahrgangsstufen 7 und 8 sind eine definierte Gruppe.
  • Die Jahrgangsstufen 9 und 10 sind eine definierte Gruppe.
  • Die Jahrgangsstufen 11 und 12 sind eine definierte Gruppe.

Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 tagesaktuell anwesenden Schülerinnen und Schülern. Die Abendgymnasien sind eine definierte Gruppe. Der Präsenzunterricht findet innerhalb der definierten Gruppen (Klassen bzw. Kursen) statt. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 m wird in diesen definierten Gruppen aufgegeben. Unterrichtsräume (u. a. Fachräume) können gewechselt werden, wenn sie nach jedem Wechsel gründlich gelüftet werden.
Die verschiedenen definierten Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m begegnen. Eine Begegnung der definierten Gruppen ist unter anderem durch besondere Wegeführung, leicht zeitversetzten Unterrichtsbeginn oder andere geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Sport- und Musikgymnasien, Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie Schulen für Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler, berufliche Schulen und Schulen mit mehr als 400 Schülerinnen und Schülern (i. d. R. dreizügige Schulen) können von dem Hygieneplan in der jeweils gültigen Fassung abweichen. Hierzu ist eine Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt erforderlich.

Corona-Tests an Schulen
Die Landesregierung will nach den Sommerferien den Regelbetrieb an Schulen und Kindertageseinrichtungen mit einer umfassenden Teststrategie begleiten. Sie soll Sicherheit im Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen schaffen. „Nach den Sommerferien wird es an den Schulen einen verlässlichen, täglichen Regelbetrieb geben“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit der Teststrategie wollen wir allen Beteiligten mehr Sicherheit geben. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass wir uns heute beim MV-Gipfel auf diese Teststrategie verständigt haben“, betonte die Ministerin.
Derzeit bereitet die Landesregierung eine umfassende Teststrategie vor, die mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten abgestimmt wird. Sie besteht aus zwei Säulen: zum einen aus einer wissenschaftlich begleiteten Kohortentestung und zum anderen aus einer freiwilligen, flächendeckenden, asymptomatischen Testung (Präventiv-Testung) von Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern. Die wissenschaftlich begleitete Kohortentestung findet an ausgewählten Schulen und Kindergärten in den Hansestädten Greifswald und Rostock über einen Zeitraum von 10 Wochen in einem 2-Wochen-Rhythmus jeweils für 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräfte statt. Es sollen Personen zur Strichprobenziehung in den Alterskohorten U60 und Ü60 ausgewählt werden. Darüber hinaus sollen jeweils 150 Schülerinnen und Schüler sowie Kita-/Hort-Kinder getestet werden. Für die Präventiv-Testung erhält das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen und Schulen die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu 5 Terminen testen zu lassen. Die Testungen beginnen in der letzten Ferienwoche ab dem 27. Juli 2020 und können im Abstand von 14 Tagen bis zu den Herbstferien (39. KW) fortgesetzt werden. Dazu soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen werden.

In den Grundschulen wird der überwiegende Teil des Unterrichts im Präsenzunterricht erfolgen. Wo es notwendig ist, kann der Präsenzbetrieb durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Für den Distanzunterricht steht allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern das cloudbasierte Lernmanagementsystem „itslearning“ zur Verfügung. Der Religionsunterricht muss abgesichert werden. Der Sport- und Schwimmunterricht sowie der Unterricht in den Fächern Musik und Darstellendes Spiel kann auf der Grundlage der Regelungen des Hygieneplans und vor dem Hintergrund der räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort stattfinden. Wo der Sport- und Schwimmunterricht nicht möglich ist, sollen alternative Bewegungsangebote in den Schulalltag integriert werden. Um Herauszufinden, wie der Lernstand von Schülerinnen und Schülern ist und Versäumnisse aufzuarbeiten, führen Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des neuen Schuljahres in allen Lehrgängen Lernstandserhebungen durch. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sind Grundlage für die weitere Unterrichtsplanung.

An den beruflichen Schulen findet der Unterricht ganz überwiegend in Präsenz statt und wird, wo es nötig ist, durch Distanzunterricht ergänzt. Die beruflichen Schulen entscheiden selbstständig. Der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung und in den Vorabschlussklassen wird vorrangig behandelt.

Die Regelungen für die Öffnung der Schulen im neuen Schuljahr werden ca. 14 Tage vor Unterrichtsbeginn mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führenden Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Rostock im Lichte des dann aktuellen Infektionsgeschehens bewertet. Die allgemein bildenden und beruflichen Schulen haben die Regelungen erhalten, damit sie das neue Schuljahr planen und den Schulstart vorbereiten können. Weitere Einzelheiten liefern das Schreiben „Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021“ sowie der fortgeschriebene Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, dessen Regelungen ab dem 27. Juli 2020 gilt.


RÜCKBLICK

Lockerungen für Kinder- und Jugendarbeit
Sozialministerin Stefanie Drese informierte am Dienstag, 16.06.20, über weitere Lockerungen für Kinder- und Jugendreisen sowie Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu hat das Sozialministerium eine aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (3. Corona-JugVOÄndVO MV) erarbeitet, die am 22.06.20 in Kraft tritt. „Wir möchten zum Ferienbeginn nochmals alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Angebote für Kinder und Jugendliche wieder stattfinden können. Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen und Monaten besonders unter den Einschränkungen gelitten und brauchen wieder Möglichkeiten, sich auszutauschen und pädagogische Begleitung und Unterstützung außerhalb des Elternhauses in Anspruch zu nehmen“, verdeutlichte Drese. Für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit soll daher von der grundsätzlichen Einhaltung der Abstandregel von 1,50 Meter abgesehen werden können, wenn sonst die pädagogische Zielrichtung des Angebotes oder der Maßnahme gefährdet wird. „Auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung sollte aber geachtet werden“, so Drese. Auch bei Gruppenreisen mit Übernachtung kann der Mindestabstand aufgehoben werden, wenn die Teilnehmenden vom Beginn bis zum Ende der Maßnahme eine Gruppe in fester Zusammensetzung bilden. Drese: „Die Bezugsgruppe sollte eine Anzahl von 30 Personen nicht übersteigen. Unter diesen Bedingungen kann dann auch von der Einhaltung der Abstandsregel in Ess- oder Schlafräumen abgesehen werden.“ Verschiedene Gruppen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch einhalten und sind nach Möglichkeit räumlich voneinander zu trennen. Der Anbieter der Angebote und Maßnahmen hat die Beachtung der Anforderungen durch eine angemessene Anzahl von geeigneten betreuenden Personen zu gewährleisten. Die Verpflichtung, eine Anwesenheitsliste zu führen, sowie zur Beachtung der Hygienevorgaben (vorwiegend Angebote im Freien, Lüften, Desinfizieren usw.) bleibt bestehen. Seit dem 18.05.20 sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Ab dem 22.06.2020 gilt die 3. Corona-JugVOÄndVO MV. Sie sieht weitere Erleichterungen für die Durchführung von Kinder- und Jugendreisen vor. Hierzu wurden zudem aktualisierte Hygieneempfehlungen des Sozialministeriums veröffentlicht. Unter den dort genannten Voraussetzungen können Kinder- und Jugendreisen durchgeführt werden. Die Verordnung, die Hygieneempfehlungen sowie ein Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) sind online zu finden unter: www.sozial-mv.de

Horte mit Ferienbetrieb
Die Schulhorte in Mecklenburg-Vorpommern bieten wegen der niedrigen Corona-Infektionszahlen in den Sommerferien eine Ferienbetreuung für alle Kinder von täglich sechs Stunden an. Eltern, die im Tourismus oder in Schichten arbeiten und mehr als sechs Stunden Betreuung benötigen, könnten auch zehn Stunden beantragen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am 09.06.20 nach einer Beratung der Landesregierung mit den Kommunen. Die Zusatzkosten dafür übernehme das Land. Die zehn Stunden könnten gewährt werden, wenn die Kapazitäten vor Ort es hergäben. Es sei eine große Herausforderung für die Träger. Die reguläre Ferienbetreuung sei ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte Schwesig. Die Sommerferien beginnen im Nordosten am 22.06.20. Bisher ist die Hortbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern noch sehr eingeschränkt. Vorrangig werden Kinder der ersten und zweiten Klasse betreut. Viele berufstätige Eltern von Grundschulkindern haben deshalb mit Sorge auf die bevorstehenden sechswöchigen Sommerferien geblickt. Ausführlich: hier.

Einschulungen finden statt
Für die Erstklässler gibt es im August trotz der Corona-Pandemie Einschulungsfeiern in den Schulen. Die Feiern werden jedoch unter anderen Bedingungen ablaufen als in den Jahren zuvor, wie Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) am Donnerstag erklärte. Die Hygienevorschriften müssten eingehalten werden. Details nannte sie nicht. Die Schulen planten die Einschulungsfeiern abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und stimmten sie mit dem staatlichen Schulamt ab. Gleiches gelte für Abschlussfeiern zum Ende dieses Schuljahres. Auch Zeugnisausgaben vor den Ferien seien möglich.

Erweiterung der Kinderbetreuung in Horten
Mecklenburg-Vorpommern wird die Kinderbetreuung in Horten vom 25.05.20 an erweitern. Dann sollen mindestens die Schüler der ersten und zweiten Klasse einen Anspruch auf eine Betreuung im Hort von mindestens drei Stunden am Tag haben. Bislang habe es dort nur eine erweiterte Notfallbetreuung gegeben. Das Angebot könne regional unterschiedlich sein. Sollte ein Hort die Kapazitäten haben, könne er auch mehr als drei Stunden Betreuung am Tag anbieten und weitere Jahrgangsstufen aufnehmen. Aus zwei Schulklassen soll laut Drese dann eine Hortgruppe werden können. Diese solle von einer festen Bezugsperson betreut werden. Demnach durften Hortgruppen vor der Corona-Zeit maximal 22 Kinder umfassen in MV, diese Zahl werde mit der neuen Regelung aber höchstwahrscheinlich nicht erreicht, sagte Drese weiter. Die erweiterte Betreuung solle zunächst bis zu den Sommerferien gelten. Danach sei ein eingeschränkter Regelbetrieb angedacht. Wie viele Eltern und Kinder von dieser Regelung profitieren, war zunächst unklar. Bis zu den Sommerferien soll zudem laut Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) die Notbetreuung in Horten erweitert werden. Die Erweiterung gilt demnach für Dritt- und Viertklässler alleinerziehender Eltern, die in keinem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Schulen: tageweise Öffnung ab 14.05.20
ABC-Schützen kommen in diesem Jahr gegebenenfalls auch ohne Vorschuluntersuchung in die erste Klasse. Der Arztbesuch soll dann im Verlauf des ersten Schuljahres nachgeholt werden. Hintergrund: Die Gesundheitsämter sind wegen der Corona-Krise stark ausgelastet und schaffen die Vorschultests nicht überall termingerecht.

Langsam füllen sich auch wieder die Schulen. Es wird aber keinen Schulbetrieb geben, der mit dem gewohnten regulären Unterricht zu vergleichen ist. Nachdem Ende April zunächst die Abschlussklassen 10 und 12 und am 04.05.20 auch die Schüler der Klassen 4, 9 und 11 zurückkehrten, sollen nun weitere Klassenstufen wieder Unterricht an der Schule erhalten. Dieser finde in Kleingruppen statt und werde weiterhin durch Digitalunterricht ergänzt. Nach den Worten von Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) sollen alle Schüler vor den Sommerferien wieder tageweise in die Schule zurückkehren können, wegen der Abstandsregeln aber nicht an jedem Tag. Ziel sei, dass Grundschüler einmal die Woche mindestens vier Stunden Unterricht erhalten und Schüler an weiterführenden Schulen jeweils sechs Stunden. Mehr Unterricht sei aktuell nicht möglich, denn für die kleineren Lerngruppen, die gebildet werden müssen, würden sowohl mehr Personal als auch mehr Räumlichkeiten notwendig. Beides stünde aber nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Erschwerend komme hinzu, dass 30 Prozent der Lehrkräfte ausfallen, weil sie zu den Risikogruppen gehören.

Am Samstag teilte Bildungsministerin Martin mit, dass nach Pfingsten geprüft werden soll, ob Sechsklässlern mehr als nur einen Tag pro Woche in die Schule kommen könnten. Ein möglicher Ansatz sei, größere Lehrgrupen in größeren Räumlichkeiten zu bilden. Insgesamt soll aber am Schul-Plan vom 07.05.20 festgehalten werden. Ziel sei es, mit Beginn des neuen Schuljahres zu einem täglichen Unterrichtsangebot zurückzukehren.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 30.04.20, wichtige Beschlüsse für Schüler im Land getroffen. Wie Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) mitteilte, müssen sie wegen der Schulschließungen ausgefallene Klausuren nicht nachschreiben. «Niemand muss in Sorge sein, in der noch verbleibenden Zeit bis zu den Sommerferien Leistungsnachweise erbringen zu müssen, die wegen der Corona-Krise ausgefallen sind», betonte sie. Notengebungen würden vornehmlich dann stattfinden, wenn Schüler so die Chance erhalten, sich zu verbessern. Sie wisse, dass viele Schüler gerade aus Abschlussklassen von der Sorge getragen sind, wie sie bisher fehlende wichtige Noten nachholen können, sagte Martin. «Ich sage ganz klar: "Diese Sorge muss niemand haben."» Die geänderte Prüfungsordnung sei eine angemessene Reaktion auf die Situation in dieser Zeit.

Zudem sei die Abiturprüfungsverordnung für die 11. und 12. Klassen so geändert worden, dass die Zahl der erforderlichen Leistungsnachweise deutlich reduziert wird. Für viele Schüler würden damit die bis zur Schulschließung erbrachten Leistungen bereits ausreichen. Das gelte auch für die zehnten Klassen, die sich auf die Mittlere Reife vorbereiten. Die, die ihre Noten verbessern möchten, erhielten dazu die Gelegenheit. Martin sagte, dass es ausschließlich Noten zur Leistungsverbesserung geben werde.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 151.600 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen und 34.200 an beruflichen Schulen. Am kommenden Montag werden rund 34.000 von ihnen wieder in ihre Schulen zurückkehren. Das sind die 4. Klassen an den Grundschulen, die 9. Klassen an den regionalen Schulen sowie die 11. Klassen an Gymnasien.

Bis zu den Sommerferien werden wohl nicht alle Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal in die Schule kommen. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) dämpfte am 17.04.20 in einem Live-Chat der «Schweriner Volkszeitung» entsprechende Erwartungen. «Ich kann es nicht garantieren, dass alle Schülerinnen und Schüler in diesem Halbjahr in die Schule kommen und Präsenzunterricht haben», sagte sie. Es würden mehr Räume benötigt, um aus Gründen des Infektionsschutzes Klassen zu teilen. Für die Klassentrennung seien zudem mehr Lehrer nötig.

Martin sieht die Schulen weiter im Ausnahmezustand. «In den nächsten Monaten wird es keine normale Schule geben, wie wir es von früher kennen», sagte sie. Es werde weniger Unterricht und weniger Fächer geben. Wer nicht in die Schule könne, werde weiterhin digital unterrichtet. Möglicherweise werde auch das neue Schuljahr unter besonderen Umständen starten, wenn das Coronavirus bis dahin nicht besiegt sei. «Wir werden das Beste draus machen und vielleicht auch ein paar Dinge ausprobieren können in dieser ungewöhnlichen Situation», sagte die Ministerin.

Einer Verkürzung der Sommerferien wegen der Corona-Krise hat sie eine Absage erteilt. Dieses Halbjahr sei sehr anstrengend für alle Beteiligten, sagte Martin. «Wir sollten das gut und geordnet zu Ende bringen, den Familien die Ferien gönnen und ein gutes und geordnetes neues Schuljahr am 1. August beginnen.» Auch eine Verschiebung der Sommerferien lehnte sie ab.

Die Notbetreuung für Grundschulkinder wird ab 27.04.10 deutlich ausgeweitet. Dann dürfen zum Beispiel die Kinder von Erziehern und Mitarbeitern ambulanter Pflegedienste, von Post- und Paketzustellern sowie von Mitarbeitern der Regierung und der Parlamente auf Antrag in die Kita gebracht werden, wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Freitag mitteilte. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) erklärte, die Regelungen für die Kitas gälten auch für die Notbetreuung für Schüler bis zur sechsten Klasse.

Als systemrelevante Bereiche gelten demnach künftig auch die veterinärmedizinische Notfallversorgung, die Krankenkassen, bestimmte Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, die Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungsstellen im Frauen- und Kinderschutz, soziale Kriseninterventionseinrichtungen, das Finanz- und Versicherungswesen, der Flug- und Schiffsverkehr, die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie bestimmte Bereiche in Informationstechnik und Telekommunikation. Das Sozialministerium nennt weiterhin die Straßenmeistereien und Straßenbetriebe sowie Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur, außerdem unabkömmliche Lehrkräfte an Schulen, Hebammen, Rechtsanwälte und Kindertagespflegepersonen. Darüber hinaus können Kinder die Schul-Notbetreuung besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppe tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Mithilfe eines Hygieneplans will das Bildungsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Wiedereröffnung der Schulen vorbereiten. «Voraussetzung für die Öffnung der Schulen sind klare Vorgaben für den Gesundheits- und Infektionsschutz vor Ort», sagte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD). «Dem Bildungsministerium war es vor diesem Hintergrund zentral wichtig, dass es einen einheitlichen Hygieneplan im Land für die Schulen gibt.» Der Hygieneplan enthält Aussagen zur persönlichen Hygiene, zur Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, Infektionsschutz in den Pausen, zum Sportunterricht und zur Wegeführung in den Schulen. So soll in den Klassen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Sportunterricht wird nicht stattfinden. Der Einsatz von Lehrern, die älter als 60 Jahre sind, erfolgt auf freiwilliger Basis.

Vom 27.04.20 an sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise wieder geöffnet werden. Zunächst sollen die 10. Klassen der Regionalen Schulen, die 12. Klassen der Gymnasien und die Abschlussklassen der Berufsschulen wieder zur Schule gehen, wie Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) sagte. Damit solle insbesondere den Schülern der Abschlussklassen die Möglichkeit gegeben werden, sich mit Hilfe der Lehrer auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Zudem sei davon auszugehen, dass sich ältere Schüler in der Corona-Krise besser an die Hygieneregeln halten. Am 04.05.20 soll dann auch der Unterricht für die 11. Klassen an den Gymnasien und die 9. Klassen an den Regionalen Schulen beginnen. Diese Schüler müssen im kommenden Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen. Außerdem sollen die 4. Klassen der Grundschulen wieder zur Schule gehen, weil bei ihnen der Übergang in die weiterführende Schule anstehe. Alle weiteren Schritte sind noch offen. Bei der Rückkehr in die Schulen sollen Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder bei denen ein Familienmitglied einer Risikogruppe angehört, von der Schulpflicht ausgenommen werden. Für diese Kinder und Jugendlichen werde es andere Lösungen geben, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstagabend in Schwerin. Es dürfe niemand gefährdet werden. Parallel solle bis Anfang Mai ein Konzept erarbeitet werden, das auch die Rückkehr weiterer Klassenstufen an die Schulen erlaubt. «Wichtig ist, dass wir behutsam vorgehen», warb Schwesig vor allem auch bei den Eltern um Geduld.

Seit Montag, 16.03.20, stehen den Eltern die Schulleitungen sowie die Staatlichen Schulämter für Auskünfte zur Verfügung. Schüler der Klassen 1-6 können unter bestimmten Voraussetzungen weiter betreut werden. Dieses Betreuungsangebot ist jedoch nur für Familien gedacht, bei denen die Eltern in wichtigen Infrastruktur-Berufen wie Gesundheitswesen, Öffentlicher Personennahverkehr oder Energieversorgung arbeiten. Für die Klassenstufen 7 -12 gibt es KEINE Notfallbetreuung. Es wird empfohlen, dass ältere Großeltern die Kinder nicht betreuen sollen! Lehrer müssen wieder arbeiten - zum Teil von Zuhause. Sie sollen eine mobile Unterrichtsversorgung organisieren. "Wir haben keine Ferien", bekräftigt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Es sollen Unterrichts-Plattformen entstehen, damit die Schüler auch von Zuhause aus lernen können. Sämtliche Klassenfahrten und Schüler-Praktika sind abgesagt. Informiert euch bitte auch auf den Internetseiten eurer Schulen. Alle Infos zum Schulbetrieb ausführlich ...hier.


VERSETZUNG VON SCHÜLERN
Angesichts der Corona-Krise werden in diesem Schuljahr alle Schüler ungeachtet ihrer Noten in die nächste Klasse versetzt. Möglich sei aber, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen, teilte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) 21.04.20 mit. Gerade Schüler, die versetzungsgefährdet sind, hätten angesichts der Umstände keine gute Möglichkeit, ihre Leistungen in diesem Schuljahr noch ausgleichen zu können, erklärte sie. Alle Schulleiter seien in einem Schreiben über die Regelung informiert worden. Schüler, bei denen aufgrund von Wissenslücken eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse fraglich erscheint, könnten das Schuljahr freiwillig wiederholen. In einem solchen Fall sollten die Eltern Kontakt mit der Schule aufnehmen, empfahl die Ministerin. Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind wegen des neuartigen Coronavirus seit Mitte März geschlossen. Am 27.04.20 sollen zunächst die Abschlussklassen zurückkehren, am 4. Mai dann weitere einzelne Klassenstufen.

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