07. Oktober 2025 – dpa
Wenn Kinder krank sind, können Eltern einige Tage im Jahr zu Hause bleiben. Anträge für Kinderkrankengeld werden noch immer deutlich häufiger von Frauen gestellt.
Frauen stellen in Hamburg nach einer Auswertung der Barmer weiterhin deutlich mehr Anträge auf Kinderkrankengeld als Männer. Im vergangenen Jahr waren es 5.000 Anträge von Barmer-versicherten Frauen in der Stadt, 1.900 von Männern, wie die Krankenkasse mitteilte. Trotz eines Anstiegs der Anträge von Männern um etwa 20 Prozent im Vergleich zu 2019 bleibe die Verteilung ungleich. Auch bundesweit sei das Bild ähnlich, hieß es. Die Barmer hat nach eigenen Angaben rund 173.000 Versicherte in Hamburg, knapp 95.000 davon sind Frauen, rund 78.000 Männer.
«Das gesetzlich garantierte Kinderkrankengeld entlastet Familien und ermöglicht eine gute Betreuung. Es ist erfreulich, dass tendenziell mehr Väter ihre kranken Kinder betreuen. Dennoch leisten Frauen weiterhin den Großteil der Care-Arbeit, oft verbunden mit entsprechenden finanziellen Einbußen», sagte Barmer-Landesgeschäftsführerin Susanne Klein. Gerade in der Erkältungssaison zeige sich, wie wichtig eine verlässliche soziale Absicherung für Familien sei.
Neben der Zahl der Anträge zeigt sich die ungleiche Verteilung demnach auch bei den sogenannten Zahltagen, also die Anzahl der Tage, für die Kinderkrankengeld gezahlt wurde. Die Krankenkasse verzeichnete im vergangenen Jahr rund 12.900 Zahltage für Kinderkrankengeld in Hamburg – davon entfielen etwa 9.600 auf Frauen und knapp 3.300 auf Männer.
Seit dem vergangenen Jahr gilt den Angaben zufolge in Deutschland ein erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Eltern könnten seit dem bis zu 15 Tage pro Kind und Elternteil in Anspruch nehmen, zuvor waren es 10. Für Alleinerziehende liege der Anspruch bei 30 Tagen pro Kind. Kinderkrankengeld gibt es laut Barmer für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Das Kinderkrankengeld beträgt demnach in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.