08. Juli 2026 – dpa

G20-Prozess

Erstes Urteil gegen Polizisten nach G20-Gipfel

Neun Jahre nach Krawallen um den G20-Gipfel stehen erstmals drei Polizisten vor Gericht. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung im Amt. Ein Video dient im Prozess als zentrales Beweismittel.

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Drei Polizisten stehen in Hamburg vor Gericht.

Neun Jahre nach den gewaltsamen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg sind erstmals Polizeibeamte wegen ihres brutalen Vorgehens zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg befand die 38, 44 und 48 Jahre alten Beamten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt für schuldig. Aufgrund von Verfahrensverzögerungen wurden die Geldstrafen vom Gericht jedoch als bereits abgegolten angesehen.

Die drei Polizeibeamten hatten einen heute 29-Jährigen bei den Protesten gegen das G20-Treffen auf dem Bismarck-Denkmal oberhalb der Hamburger Landungsbrücken mit Schlagstöcken und Fäusten geschlagen. Das Opfer trug Prellungen und Hämatome davon.

Zwei der drei Angeklagten hatten bereits zu Prozessbeginn eingestanden, dass ihr Vorgehen aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt gewesen sei, und sich beim Opfer entschuldigt.

Wie zuvor schon das Opfer räumte auch die Vorsitzende Richterin ein, dass eine solche Eskalation aufgrund der Umstände menschlich vielleicht nachvollziehbar sei. «Aber so etwas darf nicht passieren - und das sieht das Gericht auch so», sagte Richterin Christine Simon-Wiehl. Die Gefahrensituation hätte ein solches Vorgehen nicht erfordert.

Das Urteil wurde am dritten Verhandlungstag gesprochen.

Ein Video, das den Tathergang zeigt, wurde zum zentralen Beweisstück im Verfahren: «Das Video kann natürlich nicht isoliert betrachtet werden», betonte Simon-Wiehl. Es sei vor dem Hintergrund des G20-Gipfels zu sehen. Die Aufnahmen stammen aus der Berichterstattung eines Online-Newsportals vom Tattag und sind bis heute auf der Plattform YouTube abrufbar.

Das Video liefere einen guten Gesamtüberblick über die Situation und zeige, dass es nicht geboten war, «immer wieder auf den Geschädigten einzuschlagen», sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Er erinnerte an die «staatliche Vertrauens- und Machtstellung von Polizeibeamten», die von den drei Angeklagten «bewusst missbraucht» worden sei.

Einer der Verteidiger gab zu bedenken, dass es einfach sei, im Nachhinein anhand eines Videos eine Situation einzuschätzen. Alle Beteiligten hätten es sich unzählige Male anschauen, in reduzierter Geschwindigkeit abspielen und heranzoomen können. Sein Mandant dagegen habe vier Sekunden gehabt, um die Lage zu erfassen, einzuordnen und zu handeln.

Zwei der Angeklagten hatten dem Opfer neben ihren Entschuldigungen auch jeweils 500 Euro Schmerzensgeld angeboten. In einem Fall war das Geld noch im Gerichtsaal übergeben worden. Der 29-Jährige hatte aber klargemacht, dass ihm die Entschuldigungen mehr bedeuteten als das Geld.

Die Richterin zeigte sich in ihrem Urteilsspruch von der Versöhnung sehr beeindruckt. «Das finde ich ganz großes Kino», sagte auch ein Verteidiger in seinem Schlussplädoyer. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde dadurch «Rechtsfrieden» geschaffen.

In der Beweisaufnahme hatten mehrere am G20-Einsatz beteiligte Polizeibeamte das Geschehen rund um die Proteste geschildert. Ein Zeuge sprach vom heftigsten Einsatz seiner Dienstjahre. Ein anderer sagte, «G20 war mit Abstand das Härteste», was er in 27 Jahren erlebt habe. Die Beamten seien im Dauereinsatz gewesen. Es habe «keine Pausen oder Schlaf oder großartig Essenszeiten» gegeben.

Zum Zeitpunkt des Vorfalles, der sich am zweiten Tag des Gipfels ereignete, seien die Beamten schon 24 Stunden im Einsatz gewesen, «mit entsprechendem Schlafmangel», sagte der damalige Einsatzleiter.

Einer der Angeklagten sagte am Ende, er hoffe, «dass die Stadt mit Ende dieses Prozesses auch ihren Frieden mit dem G20-Gipfel machen kann».

Die Ermittlungen gegen die Polizisten waren laut Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt worden – wie auch alle anderen im G20-Kontext gegen Polizeibeamte eingeleiteten Verfahren. Erst nach einer Überprüfung sei in diesem Fall doch noch Anklage erhoben worden, da die Beamten nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft mutmaßlich nicht gerechtfertigt gehandelt hätten, hieß es.

Während des G20-Gipfels im Juli 2017 waren die Proteste im Schanzenviertel und in Altona in Gewalt eskaliert. Autos wurden beschädigt, Geschäfte zerstört. Eine Bankfiliale brannte aus. Die Innenbehörde schätzte den entstandenen Schaden auf mehr als zwölf Millionen Euro.

Nach älteren Behördenangaben wurden 797 Polizeibeamte bei dem Einsatz verletzt. Die Sicherheitskosten für den Gipfel beliefen sich nach Senatsangaben auf 64,7 Millionen Euro.

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