20. August 2026 – dpa
Zahlreiche linke Organisationen riefen 2017 zu Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf. Zwei Kundgebungen wurden von der Stadt verboten - zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschieden hat.
Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt. Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8. Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet von der Innenstadt bis zum Flughafen erlassen hatte.
Attac wollte dennoch am 7. Juli zwei Versammlungen unter freiem Himmel abhalten - demonstriert werden sollte vor dem «Afrika-Haus» und vor der Hamburger Geschäftsstelle des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft. Die erwartete Teilnehmerzahl war laut Gericht mit je 50 Personen angegeben.
Da beide Veranstaltungsorte im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung lagen, untersagte die Stadt die Versammlungen. Gleichzeitig bot sie an, dass die Aktionen außerhalb der Verbotszone abgehalten werden konnten. Attac klagte gegen das Verbot.
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts wäre die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen durch gezielte oder faktische Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden.
Diese Einschätzung hätte sich nicht allein aus den Erkenntnissen zu den beiden geplanten Kundgebungen ergeben. Jedoch wären diese Versammlungen Teil eines außerordentlich umfangreichen Gesamtprotestgeschehens gewesen. Die Stadt musste mit der Teilnahme mehrerer Tausend gewaltbereiter Personen rechnen.
Das Versammlungsverbot sei darüber hinaus verhältnismäßig gewesen, um den prognostizierten unmittelbaren Gefahren für die Gipfelteilnehmer, die Versammlungsteilnehmer, die Einsatzkräfte der Polizei, unbeteiligte Dritte und die Durchführung des G20-Gipfels zu begegnen, erklärte das Gericht weiter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Attac bezeichnete die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als «Schlag ins Gesicht aller Verfechter*innen einer stabilen Demokratie». «Es schwächt das Grundrecht auf demokratischen Protest und öffnet unseres Erachtens staatlicher Willkür Tür und Tor», erklärte die damalige Anmelderin der Aktion, Hanni Gramann. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde Attac weitere juristische Schritte prüfen, hieß es.
Bei dem Gipfel in Hamburg waren die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen zusammengekommen, darunter die Präsidenten der USA und Russlands, Donald Trump und Wladimir Putin. Das Treffen war von massiven Ausschreitungen überschattet gewesen.
Randalierer hatten zahlreiche Autos angezündet, Streifenwagen angegriffen und im Hamburger Schanzenviertel gewütet. Nach Angaben von Polizei und Feuerwehr wurden 797 Polizeibeamte im Einsatz verletzt.